Die Vorab-Edition von Heinz-Jürgen Beyer (Stand ca. 2010) wird nicht weiter bearbeitet. (Info)
Bischof A(delin) von Reggio/Em. an Kardinalpriester Johannes von S. Grisogono:
klagt über ungerechte Behandlung (Exkommunikation) durch den Erzbischof von Ravenna, der einen von ihm eingesetzten Propst wieder abgesetzt hat und beim Papst mit falschen Beschuldigungen auf seine (= Adelins) Absetzung drängt.
D: Wattenbach S. 81f.; Tarlazzi ("ex schedis Amadesii" - nach Hs. V) I, S. 48, Nr. XXII.
R: Wattenbach S. 45-50 (zu 1132).
Epistola accusati episcopi ad cardinales, ut adiuvent eum Domino Iohanni2) venerabili cardinali de titulo sancti Crysogoni A.3) Reginus episcopus licet indignus salutem, servitium et amicitiam. Vestra probitas et sapientia, que suos solet amicos adiuvare et in periculis sublevare, certissime me hortatur meum vobis infortunium paucis signare et a vobis cum magna confidentia auxilium postulare. Accedit ad hoc, quod ante susceptum pontificale officium4) in domini imperatoris curia vos cognovi et vestre utilitati ac voluntati secundum facultatem meam, sicut vosmet scitis, servivi. Pro cuius redditione officii, si quando mihi necesse foret, vestra mihi beneficia promisistis, cuius verba velut oraculum divinum credens rata, ut dixi, strictim id adversi, quod mihi nuper accidit, innotesco.
Dominus enim Ravennas metropolitanus5) in me vehementer commotus et acriter indignatus excommunicationis sententia me percussit et omnes clericos et laicos, qui mihi obediebant, eodem vinculo colligavit. Ego vero cum magna humilitate id ferens ad satisfactionem, ut eum placarem, cum viris sapientibus multotiens ivi; ille vero satisfactionem recipere recusavit et ab anathemate non absolvit, donec data iuratoria cautione sisti indicit de obediendis, quibus nullum titulum imposuit. Prepositum6), quem dicebat me iniuste imposuisse, deposuit. His tamen omnibus iuxta voluntatem illius peractis adhuc indignationem in corde retinet, dominum apostolicum petiit; coram eo et cunctis nec, sicut decet patrem, sed more infestissimi hominis adulterum et periurum me publice vocat, ad depositionem meam omnibus modis laborat. |
Brief von beklagtem Bischof an Kardinäle (mit der Bitte), ihm zu helfen Herrn Johann [von Crema], dem ehrenwerten Kardinal von der Titularkirche zum hl. Chrysogonus [= San Grisogono], (entbietet) A(delin), Bischof von Reggio, wenngleich unwürdig, seinen Gruß, seine Dienste [wörtlich: Singular] und seine Freundschaft. Eure Rechtschaffenheit und Weisheit, die ihren Freunden zu helfen und ihnen in Gefahren beizustehen gewohnt ist, macht mich sicher und ermuntert mich, euch mein Unglück in wenigen Worten zu bezeichnen und von euch mit großem Vertrauen Hilfe zu erbitten. Hinzu kommt, dass ich euch, bevor (ihr euer) Amt bei der Kurie angetreten habt, am Hof des Kaisers kennengelernt habe und euren Interessen und Wünschen [wörtlich: Singular] entsprechend meinen (bescheidenen) Fähigkeiten, so wie ihr mich kennt, zu Diensten war. Um mir diesen Dienst zu vergelten, habt ihr mir eurerseits Unterstützung [beneficia] versprochen, wenn ich darauf angewiesen wäre; da ich diese eure Worte gleichsam für eine göttliche Eingebung halte, will ich euch - wie gesagt - sofort das Ungemach, das mir jüngst zugestoßen ist, mitteilen. Es hat mich nämlich der Metropolit von Ravenna, im Zorn und heftigen Ärger gegen mich, mit der Strafe der Exkommunikation getroffen und alle Kleriker und Laien, die mir unterstanden, mit demselben Bann belegt. Ich habe dies zu seiner Genugtuung, um ihn zu beschwichtigen, wirklich mit großer Demut ertragen und bin mit klugen Männern mehrfach zu ihm hingegangen; er aber hat sich geweigert, Genugtuung [= Buße?] anzunehmen, und löst mich nicht vom Bann, bis er nach gegebener eidlicher Versicherung [meinerseits?] einen [kirchenrechtlichen?] Verhandlungstermin an[ge]setzt [hätte] über die Klärung der Obödienz für diejenigen, denen er ihren Besitztitel [= Kirchenamt?] streitig gemacht hat. Den Propst, von dem er meinte, dass ich ihn zu Unrecht eingesetzt hätte, hat er abgesetzt. Nachdem das alles entsprechend seinem Willen geschehen ist, hegt er in seinem Herzen immer noch Groll gegen mich und hat sich (nun) an den Herrn Papst gewandt; vor ihm und allen [Würdenträgern?] nennt er mich öffentlich - nicht wie es sich für einen (kirchlichen) Vater gehört, sondern nach Art des schlimmsten Feindes - unehrlich und meineidig und arbeitet auf jede Weise auf meine Absetzung hin.
Ich bitte euch also, dass ihr mir mit eurem Sinn für Rechtschaffenheit in dieser Angelegenheit beisteht und dass ihr, wenn ihr vor dem Papst oder anderen etwas in dieser Sache hört, (euren) Schild schützend über mich haltet und dass ich euch, wenn die Sache zur Verhandlung kommt, als Anwalt, Beschützer und Verteidiger erbitte(n darf). Ich aber werde nächstens zur Kurie kommen und gern euren Anweisungen folgen. |
- In Brief 8 hat der Papst Erzbischof Walter von Ravenna nach Pavia geladen, wo er sich nachweislich vom 2. bis 8. Mai aufgehalten hat (JL 7568). Möglicherweise als "Reaktion" darauf hat der Erzbischof "in Sachen Adelin" mit Brief 9 zur Provinzialsynode eingeladen. Insofern könnten Briefe 63 und 64 bald nach der Begegnung von Papst und Erzbischof datiert werden. (Nicht völlig auszuschließen ist jedoch auch, dass der Brief "vorsorglich" im Vorfeld des Paveser Treffens Innozenz-Walter, also vor den Briefen 7-10, fingiert worden ist.) - Tarlazzi, 1872, I, S. 48, der den Brief für echt hält, datiert "An. 1130 al 1138".
- Johannes von Crema, Kardinalpriester von S. Grisogono ca. 1118-36: spätestens seit 1118 im Amt, galt als "Experte für oberitalienische Fragen im Kollegium", + vor 27. Jan. 1137 (Zenker, 1964, S. 59ff.; nach Tarlazzi a.a.O. starb er erst 1138); vgl. Beyer (1973*) II, S. 153f.
- Bischof Adelin von Reggio (vgl. Briefe 64 sowie 9 und 70-71) 1130-39: Bemerkenswert ist, dass Adelin auch im Decretum Gratiani (C. II qu. 6 c. 31, ed. Friedberg I, S. 478) gewissermaßen "(brief)musterhaft" in einem Appellationsformular erscheint, in dem er beim Heiligen Stuhl ebenfalls gegen eine Entscheidung von Erzbischof Walter von Ravenna protestiert. (Die beiden im Dekret genannten Jahreszahlen 1105 bzw. 1141 in der editio Romana sind mit den übrigen bekannten Daten Adelins nicht in Einklang zu bringen, scheinen aber zu belegen, dass dieser zeitgenössisch als "Prototyp" innerkirchlichen Reklamations- bzw. Insubordinationsverhaltens "gehandelt" wurde.)
- Gemeint wäre damit also wohl "vor 1118" (vgl. Anm. 3). Immerhin ist Johannes von Crema bereits 1116 auf einer Legatur in Oberitalien nachweisbar (Zenker a.a.O.).
- Zum vermutlich gemeinten Erzbischof Walter von Ravenna (vgl. Briefe 7-10), 1119-44, s.o. Anm. 4.
- Zur möglicherweise gemeinten "Affaire" um den Propst Achilles von S. Prospero in Reggio Emilia vgl. Brief 9.