Vorbemerkung Thiel, Stand: 2010
Stumpf Reg. –.
In der Anonymen Kaiserchronik (lib. III, ed. Schmale-Ott 256 Z. 10ff.) und in der Chronik Ekkehards (rec. III, a.a.O. 302 Z. 2ff.) heißt es im Anschluss an den Bericht über die Feier des Weihnachtsfestes 1110 in Florenz und die Zerstörung Arezzos: Inde [Arezzo] ad Aquampendentem progressus legatos suos dudum ab Aricia missos ab apostolico boni nuncii baiulos reperit, remissisque aliis nunciis cum Romanorum, qui supplices illic sibi occurrerant, paulatim Sutriam processit. – Die Annahme eines den legati mitgegebenen Schreibens auch bei Hausmann, Reichskanzlei 22.
Servatius, Paschalis II. 219f. bezieht sicher zu Recht auf diese Gesandtschaft die im Eingangsabschnitt von Heinrichs Enzyklika (D.68) genannten nuntii nostri und folgert – damit Meyer von Knonaus Deutung (Jahrb. 6,138 u. 140; vorher schon Gernandt, Romfahrt 14 u. 18) aufgreifend – aus der Eröffnung der dort wörtlich wiedergegebenen, an diese gerichteten kurzen päpstlichen Ansprache mit Fratres, dass die Delegation aus Geistlichen bestanden hatte. Mit der in der Enzyklika referierten Wechselrede zwischen den nuntii und dem Papst stünde damit auch der Inhalt der den Gesandten mitgegebenen schriftlichen Instruktion bzw. des verlorenen Schreibens fest, dass nämlich Heinrich angesichts der Tatsache, dass sich das Reich unter seinen Vorgängern durch deren Schenkungen an die Kirche fast aller Ressourcen entäußert hatte, auf das Recht der Investitur von Bischöfen und Äbten nicht verzichten könne.
Der Umstand, dass das bei dieser Gelegenheit von Paschal II. gemachte Angebot des Regalienverzichts, das sich hinter dem von den legati überbrachten bonum nuntium verbergen dürfte, auf die Ablehnung der geistlichen Fürsten gestoßen war, liefert nach Servatius a.a.O. 223f. die Erklärung dafür, dass die weiteren Verhandlungen auf kaiserlicher Seite von weltlichen Beauftragten geführt wurden – allerdings unter Einschluss des Kanzlers Adalbert, der sicher auch schon der ersten “Geistlichen”-Gesandtschaft angehört hatte (vgl. Vorbemerkung zu D.†61) und damit für die Kohärenz der Verhandlungen im Sinne Heinrichs sorgen konnte; zur Zusammensetzung der Gruppe dieser alii nuncii remissi vgl. D.68/IV, Hausmann a.a.O. 22, Servatius a.a.O. 224.
Zum nicht genau eingrenzbaren Zeitpunkt der Entsendung der Gesandtschaft aus Arezzo, die womöglich schon einige Tage vor der Januarmitte erfolgt war, vgl. Thiel, Beiträge ■.