Die Urkunden Heinrichs V. und der Königin Mathilde
<<*52.>>

Heinrich urkundet für Bischof Herwig von Meißen.

(wohl 1110 Juni).

Vorbemerkung Thiel, Stand: 2010

Stumpf Reg. –.

Das Deperditum unbekannten Inhalts ergibt sich mit seiner Datierung daraus, dass für das an D.†282 für das Domkapitel Meißen befindliche gefälschte Siegel ein Abdruck des nur kurze Zeit verwendeten 2. Königssiegels Heinrichs V. die Vorlage geliefert hatte. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hat B. Herwig von Meißen das verlorene D. wohl für sich selbst erwirkt, als er anlässlich der Weihe des Wormser Domes am 6. Juni 1110 am Hofe weilte; vgl. dazu Vorbemerkungen zu DD.37, †282 u. 334.