Die Urkunden Heinrichs V. und der Königin Mathilde
<<*48.>>

Heinrich urkundet für das Stift St. Servatius zu Maastricht.

(wohl 1110 April).

Vorbemerkung Thiel, Stand: 2010

Stumpf Reg. –.

Das Deperditum ergibt sich aus dem Vorhandensein des 2. Königssiegels – das vermutlich angefertigt wurde, nachdem die zur Vorbereitung des 1. Italienzuges nach Rom abgefertigte Gesandtschaft im März des Jahres 1110 in Lüttich an den Hof zurückgekehrt war (vgl. Gawlik in Festschr. Hausmann [1987] 535f.) – an dem D. †283 für St. Servatius. Möglicherweise handelte es sich bei dem Deperditum unbekannten Inhalts um ein Mandat, was am ehesten die Verwendung seines Siegels für das Falsum D.†283 erklären würde.

Den Terminus ad quem für die Ausstellung des Deperditums bildet zweifellos der Aufbruch zum Italienzug im August des Jahres 1110. Vermutlich gehört es aber genauer in den Zeitraum, in dem sich der Hof noch am Niederrhein aufhielt; es ist sogar durchaus denkbar, dass Heinrich auf dem Zug von Utrecht, wo er das Osterfest (10. April) gefeiert hatte, nach Köln, wo er einen durch D.49 belegten Reichstag abhielt, seinen Weg über Maastricht genommen hatte; das D.*48 könnte aber auch in Köln impetriert gewesen sein.