Die Urkunden Heinrichs V. und der Königin Mathilde
<<*329.>>

Heinrich urkundet für die Einwohner von Stavoren.

(wohl 1106–1111).

Vorbemerkung Thiel, Stand: 2010

Stumpf Reg. –.

Das wohl aus der Königszeit Heinrichs stammende Deperditum ergibt sich aus dem Rückbezug (Scripsimus eis insuper …) in D. † 258; zum Inhalt zählte mindestens eine Regelung des Rheinzolls und der Leistungen für die Unterstützung (comitatus) der Schiffsleute auf der Fahrt zur Naghela (vgl. dortige Vorbemerkung).