Vorbemerkung Thiel, Stand: 2010
Reg.: Meiller in Österr. Notizenblatt 2,IV und 180 no I. – Gross, Reichsregisterbücher Karls V. 11 no 601 und 168 no 79. – Barth in Freiburger Diözesan-Archiv 74,115 Anm. 66, alle drei zu 1108 oder 1123. – Burg in ╘tudes Haguenoviennes n.s. 5,65 no 9 zu 1123; Meiller und Barth jeweils mit Wortlaut des Auszugs. – Stumpf Reg. –.
In dem Originalkonzept für die Privilegienbestätigung Ks. Karls V. von 1521 Febr. 23 (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien, Reichsregister Karls V. Bd. 28 f. 588r–589v; ebenso in der Erneuerung Ks. Maximilians II. von 1565 Okt. 17, ebenda, Reichsregister Maximilians II. cod. I f. 221v) für bruder Johannes Mur, die zeit maister des hauß vnd spittals zu Steffelsfeldt … des heiligen Geissts orden, in Straßburger bisthtumb gelegen, heißt es bei der Aufzählung der von früheren Herrschern verliehenen priuilegien vnd fryheitsbrief eröffnend: Vnd nemlichen von weilent kunyg Heinrichen dem funfften, des datum desselben briefs steet zu Hagenaw [Maximilian II.: welches brieffs datum steet Hagenaw], idus marcy, indicione prima. – Es folgen in ähnlicher Formulierung (gleichfalls jeweils ohne Inhaltsangabe) die Diplome Heinrichs (VII.) von 1232 Nov. 13 (B.-Ficker Reg. 4259), Adolfs von 1293 März 16 (B.-Redlich Reg. 210), Karls IV. von 1357 Jan. 3 (fehlt B.-Huber), zwei Diplome Friedrichs III. von 1467 März 18 (? mitwoch vor anunctiacionis Marie = März 25 selbst Mittwoch; Chmel, Friedr. III. Reg. 4953 zu 1467 März s.d., nach 4952 von März 28) und von 1473 Aug. 31 (fehlt Chmel) sowie das Diplom Maximilians I. von 1516 März 4.
Der Verlust der in allen anderen Auszügen enthaltenen Angabe des Inkarnationsjahres für D.*254 dürfte auf Rechnung des Registerschreibers gehen. Die in der Literatur zumeist angegebenen alternativen Jahreszahlen 1108 und 1123 – Stüllein, Itinerar 38 und 98 berücksichtigt D.*254 zu keinem der beiden Jahre – wären sowohl von der Indiktionszahl I wie vom Itinerar her beide möglich: Im Jahre 1108 weilte Heinrich zwischen zwei Mainzer Aufenthalten, vom 28. Januar (D.32) und zur Feier des Osterfestes (5. April), am 19. März in dem ca. 70 km nö. Hagenau gelegenen Speyer (D.*33), vgl. Stüllein a.a.O. 38; im Jahre 1123 liegen vor und nach dem Tagesdatum unseres Deperditums die zwei Speyerer Aufenthalte vom 12. und 25. März (DD.253 und 255), vgl. Stüllein a.a.O. 98, der wegen Unkenntnis des D.*254 an einen ununterbrochenen Aufenthalt in Speyer denkt. – Ein Abstecher aus dem im Frühjahr 1123 als Standort bevorzugten Speyer (vgl. Vorbemerkung zu D.253) in das nur 2–3 Tagereisen entfernte Hagenau wäre genauso gut vorstellbar wie die zwei Abstecher nach Neuhausen bei Worms (s. DD.252 und 257). Bei Burg a.a.O. ist für die Entscheidung zugunsten des Jahres 1123 ausschlaggebend, dass die Stadt Hagenau erst in den Jahren 1114/1115 gegründet wurde (in Hagenau urkundete erstmals wieder Barbarossa mit seinem D.206 von 1158 Febr. 27). Doch ist einerseits die Erhebung Hagenaus zur Stadt nicht die unbedingte Voraussetzung für einen dortigen Aufenthalt des Hofes. Andererseits irritiert, dass in den beiden erwähnten, in Speyer ausgestellten DD.253 und 255 die von Notar Heinrich zwischen Herbst 1122 und Frühjahr 1124 überwiegend bevorzugte falsche 13. Indiktion (vgl. Vorbemerkung zu D.238) angegeben ist, hier hingegen die richtige 1. Indiktion; zwar begegnet bei Notar Heinrich im Frühjahr 1123 gleichfalls zweimal die 1. Indiktion (DD.246 und 250; beide mit Ausstellort Speyer!), doch bietet er in den Diplomen des Jahres 1108 ausnahmslos diese richtige Indiktionsangabe.
Es existieren also keine ausreichenden Kriterien dafür, eine Datierung von D.*254 in das Jahr 1108 auszuschließen; wenn auch wir das Deperditum zum späteren Termin einreihen, dann deshalb, weil der Auszug auf die Wiedergabe der im Jahre 1108 zum festen Bestandteil der Datierung zählenden Ordinations- und Regierungsjahre verzichtete und sich, wie der Auszug des D. Heinrichs (VII.) von 1232, mit der nach dem Diktat des Notars Heinrichs im Jahre 1123 allein erforderlichen Angabe der Indiktion begnügte, welche in den Auszügen der späteren Diplome, den Vorlagen gemäß, gleichfalls fehlt.
Zum Spital in dem ca. 13 km s. Hagenau und ca. 16 km n. Straßburg gelegenen Stephansfeld, das schon im 11. Jh. bestand und um 1210 dem 1198 gegründeten Spitalorden vom Hl. Geist unterstellt wurde, vgl. Barth a.a.O. 114ff. und Himly in Brumath, destin d’une ville 209ff.