Die Urkunden Heinrichs V. und der Königin Mathilde
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Unter dem Vorsitz Heinrichs erhält im Fürstengericht der von ihm zuvor als Abt von St. Truiden vorgesehene, aber wegen Exkommunikation als ungeeignet für das Amt erklärte Hermann nach Schuldbekenntnis die Absolution.

Lüttich, 1107 Mitte Dezember.