Angebliches Original (ca. 50,5/52,5 b : 58,5/59 h) von ca. 1113–1116
in Ms. lat. 9.267 no
1 der Nationalbibliothek zu Paris (A); Rückvermerk von kurz nach 1125
(von Hand des “Archivars”):
Henrici quinti imperatoris de Mannendal et de his, quę habentur in
Narheim (davon
quinti imp und der Schluß
habentur … mit dunklerer Tinte nachgezogen, das
in von
quinti von derselben Hand auf Rasur); 15. Jh.:
cuius copia reperitur in aureo libro, dahinter von anderer Hand zugefügt die Nummer
LXIII.
Faks.: Kölzer, Studien Taf. 42.
Drucke: Hontheim, Hist. Trevir. 1,485 no
314. – Beyer, Mittelrhein. UB 1,472 nach no
412 Auszug.
Reg.: Grandidier, Hist. d’Alsace 2,209 no
552. – Erhard, Reg. Westf. 1,217 no
1347. – Goerz, Mittelrhein. Reg. 1,451 no
1609. – Philippi, UB Osnabrück 1,191 no
222. – Ladewig-Müller, Constanzer Reg. 1,80 no
644. – Wentzcke, Straßburger Reg. 1.2,300 no
380. – Stumpf
Reg. 3015.
D. †16 eröffnet die Reihe der von Abt Berengoz von St. Maximin
(1106/1107 – 1125) auf den Namen Heinrichs V. gefälschten Diplome:
Dazu gehören noch DD. †17, †18, †88 und †113 für St. Maximin sowie D.
†295 für St. Arnulf in Metz (nach Ausweis von D.218 war Berengoz
spätestens vor 1119, nach dem von ihm impetrierten D. †295 womöglich
schon 1116 auch Abt von St. Arnulf; s. Gawlik
in DA 37,635f.). Von seiner Hand stammen ferner die auf die Namen
älterer Herrscher lautenden DO.I. †442, DDH.II. †500 u. † 502, DKo.II.
†48, DDH.III. †262, †372 (Ab u. B) u. †391, DDH.IV. †159 u. †181 für
St. Maximin, außerdem das DO.II. †160 für Kl. Rasdorf, darüber hinaus
zwei Fälschungen auf den Namen P. Leos IX., JL †4251 für St. Maximin
und JL †4186 wiederum für St. Arnulf in Metz. – Nur von ihm verfasst,
aber von anderen Schreibern mundiert sind zwei Diplome Heinrichs V.,
D.150 von 1118 für St. Maximin und D. †237 von 1122 für Kl. Werden. –
Schließlich war Berengoz auch beteiligt an zwei unbezweifelbar echten
Diplomen Heinrichs V., indem er für das im Juni 1116 auf dem 2.
Italienzug ausgestellte D.186 für St. Maximin Kontext und Datierung
lieferte, während 1. Zeile und Unterfertigungszeilen von Notar
Adalbert A stammen, und sich bei D.98 von 1111 Nov. 9 für Fulda mit
Kanzleinotar Adalbert B die Niederschrift des Kontextes teilte. – Zum
gesamten Oeuvre des Abtes vgl. die erstmals vollständige Übersicht bei Kölzer
a.a.O. 159ff.
Die meisten dieser Stücke (zusätzlich unzutreffend das DArn. †179)
hatte bereits 1886 Bresslau
in Westd. Zs. 5,36ff. einem einheitlichen Fälscher zugewiesen, er
hatte auch schon (a.a.O. 41) als Fälschungszeit “das Jahr 1116
oder kurze Zeit vorher” (S. 46 spricht er schlechthin von 1116)
angenommen und hinter dem am unteren Rand von D. †113 stehenden Namen
Benzo den Fälscher vermutet. Eine erneute Untersuchung des ganzen Komplexes
folgte erst 1951 durch Oppermann, Rhein. Urk.-Studien 2,90ff., der auch dem Fälscher-Corpus das DO.II.
†160 hinzufügen konnte, den Zeitpunkt der Fälschungsaktion aber in die
Zeit kurz vor Ausstellung des DKo.III.26 von 1139, mit dem St. Maximin
dem Erzstift Trier unterstellt wurde, verlegte (a.a.O. 112; s. auch Mayer, Fürsten u. Staat 164). In neuen umfangreichen Erörterungen kehrte
1970 Wisplinghoff, Untersuchungen 145 zu Bresslaus Zeitansatz zurück. Nachdem dann Gawlik
in DA 37,605ff., bes. S. 616 dem Fälscher (nach ihm a.a.O. 610, in
Anlehnung an Bresslau
a.a.O. 41, noch ein St. Maximiner Mönch, der den Abt nach Italien
begleitet hatte) noch die beiden Stücke für St. Arnulf in Metz, DH.V.
†295 und JL †4186, zuweisen konnte, unterzog 1989 Kölzer
a.a.O. 158ff. das Gesamtwerk, zu dem er noch das echte DH.V.98 für
Fulda beisteuern konnte, einer wohl endgültigen Bewertung.
Wichtigstes Ergebnis Kölzers ist, dass der Fälscher niemand anderes als Abt Berengoz selbst war
(bereits Sauerland, Trierer Gesch.-Quellen 170, der zurecht
Benzo als Kurzform für Berengoz deutete, hatte eine Identität des Schreibers
mit dem Abt für “gar nicht unwahrscheinlich” gehalten). Während man
früher an eine Herkunft Berengoz’ aus dem Kl. Werden gedacht hatte –
die dortige Abtwürde hatte Berengoz nach dem Tode Abt Liudgers († 1119
Okt. 8) zusätzlich zu den beiden anderen übernommen –, gelang Kölzer
der eindeutige Nachweis, dass Berengoz aus dem Konvent von Fulda
hervorging, was seine Mitwirkung bzw. Verfasserschaft an dem DH.V.98
für Fulda und dem DO.II. †160 für das Fulda unterstellte Kl. Rasdorf
erklärt (zu beachten ist auch, dass Berengoz in die
Intervenientenliste von D.186 als einzigen Abt denjenigen von Fulda aufnahm). – Die reizvolle Vorstellung (a.a.O.
164 Anm. 37), Berengoz sei womöglich in der zweiten Oktoberhälfte des
Jahres 1106 bei einem Fuldaer Aufenthalt Heinrichs V. von diesem
persönlich “vor Ort” zum Abt von St. Maximin erkoren worden, ist
jedoch nicht haltbar; denn diesen Aufenthalt Heinrichs in Fulda, für
den Kölzer
sich auf Stüllein, Itinerar 26f. beruft, hat es nicht gegeben (vgl. dazu Vorbemerkung
zu D. †23); nachdem Berengoz’ Vorgänger in St. Maximin, der an einem
15. August gestorbene Abt Folkmar II., letztmals im Jahre 1105 belegt,
Berengoz hingegen erstmals 1107 April 4 als Abt nachweisbar ist
(a.a.O. 162 Anm. 29), lässt sich sein Amtsantritt nur mit frühestens
nach 1105 August 15 bzw. spätestens (und wohl wahrscheinlicher) nach
1106 August 15 angeben. Für die Fälschungen zugunsten St. Maximins
bildet für Kölzer
wie schon für Bresslau
das echte D.186 von 1116 Juni als “Summe der Maximiner
Fälschungsbenutzungen” den Terminus ad quem; Kölzer
bringt aber (a.a.O. 225ff.) in die Genese der Fälschungen, deren
Herstellung sich vermutlich allenfalls über einen Zeitraum von 5
Jahren erstreckt hat, eine zeitliche Struktur (vgl. Stemma a.a.O.
227), indem er ermittelt, dass Berengoz nacheinander einzelne
Sachgruppen en bloc aufarbeitete und innerhalb derselben die
zugehörigen Stücke jeweils in chronologischer Daten-Abfolge
produzierte. Die in unserem Zusammenhang interessierenden beiden
Gruppen bilden die am spätesten
entstandenen: Die ausschließlich auf den Namen Heinrichs V. lautenden
“Restitutionsurkunden” (DD. †16- †18 u. †113) entstanden demzufolge
nach 1113 April 6, dem der verlorenen echten Vorlage entnommenen Datum
des D. †113; das “Vogteistatut” D. †88 sowie dessen (einzigen)
“Vorurkunden”, DH.III. †372B und DH.IV. †159, gehören wegen der
Nennung Mathildes als Gemahlin Heinrichs V. in D. †88 nach 1114 Jan.
7; für die beiden Metzer Fälschungen, die nach dem Maximiner Stichjahr
(1116) entstanden sind, übernimmt Kölzer
die Datierung Gawliks (a.a.O. 637f.) auf 1117/18–1123.
Die späte Genese der auf Heinrich V. lautenden Stücke bedeutet bei der
Praxis Berengoz’, seine Texte mosaikartig sowohl aus echten Vorlagen
als auch – und dies mit besonderer Vorliebe – aus eigenen Elaboraten
zu komponieren, dass ihm hierfür der ganze Fundus seiner bisherigen
Fälschungen zur Verfügung stand; für D.186 sind mehr als 20 Vorlagen
verwendet! – Nachdem zwischenzeitlich Faussner
in Fälsch. im MA 3,159ff. pauschal Wibald von Stablo als Urheber der
Fälschungen postuliert hatte, wie gewohnt souverän ohne Beweis und
ohne auf Kölzer
einzugehen (S. 159 Anm. 41 weist er Wibald aber das nach Kölzer
von Berengoz stammende Privileg P. Leos IX. JL †4251 zu), hat jüngst Göldel, Servitium regis 100ff. Kölzers Ergebnisse hinsichtlich der Urheberschaft des Abtes Berengoz und der
Datierung der Fälschungen in Frage stellen wollen. Ihre Thesen
scheitern jedoch insgesamt an ihrer völlig verfehlten Behauptung, das
von Berengoz mosaikartig zusammengestückelte echte D.186 übernehme
“keinerlei wörtliche Passagen aus den Fälschungen” (a.a.O. 101), sei
deshalb nicht auf deren Existenz angewiesen gewesen (a.a.O. 104);
indem sie demnach (a.a.O., s.a. 106) in Frage stellt, dass die
Entstehung der Fälschungen “in die Zeit vor 1116” gehöre, erklärt sie
abschließend sogar (a.a.O. 108), sie ließen sich überhaupt in die
Regierungszeit Heinrichs V. “nicht überzeugend plazieren”, wogegen
auch die ihrer Meinung nach zu Zeiten Heinrichs undenkbare
Verwechslung der Ordinations- und Regierungsjahre (s. unten) spreche
(a.a.O. 105). In ihren eigenen Datierungsvorschlägen (a.a.O. 105ff.)
bleibt sie äußerst vage, indem sie alternativ in Betracht zieht, die
gewaltige Zahl von Fälschungen könne von Berengoz, vorgeblich angeregt
durch D.279, in der 3–4monatigen Frist zwischen Heinrichs V. († 1125
Mai 7) und seinem eigenen Tod im September des gleichen Jahres
entstanden sein, daneben aber, wegen einer den Fälschungen gemeinsamen
“Tendenz gegen den Abt”, an Initiativen der Mönche in dem Zeitraum
zwischen 1125 und 1138 denkt oder die Zeit nach 1143, in welchem Jahr
durch EB. Albero von Trier das Kloster mit Mönchen der
cluniazensischen Richtung besetzt worden war, und vor dem Todesjahr
Alberos († 1152) in Betracht zieht (“möglicherweise um sich gegenüber
Forderungen seitens eines Nachfolgers … abzusichern”).
Für die hiesige Arenga (vgl. Hausmann-Gawlik
no
1255) bewies Berengoz eine gewisse Vorliebe, da sie, abgesehen von D.
†17, nochmals in DD. †113 und †237 (für Werden) sowie, mit anderer
Eröffnung, in D.279 begegnet (vgl. Hausmann-Gawlik
no
2015). Sie ist jedoch keineswegs seine eigene Schöpfung, geht
vielmehr insbesondere in D. †113 (dann auch in D. †16) offenbar auf
die echten Vorlagen beider Falsa zurück: Dass die Arenga des D. †113
von 1113 April 6 vor dessen Verfälschung durch Berengoz (zur Bedeutung
des Datums vgl. oben) vorhanden war, ergibt sich daraus, dass sie
verkürzt (vgl. Hausmann-Gawlik
no
1712) in dem etwa gleichzeitigen kanzleigemäßen D.112 für
Erfurt/Altenmünster Verwendung fand (vgl. dortige Vorbemerkung).