Original (ca. 37,5/39,5 b : 59/60,5 h) im bischöflichen Archiv zu
Treviso (A).
Drucke aus A: Verci, Storia della marca Trivigiana 1, doc. 13 no
1 zu März 12 (im Text:
IV. id.). – (Privatdruck) Sartoretto, Ant. doc. della dioc. di Treviso 53 no
19 zu März 11.
Reg.: Ughelli, Italia sacra 518 zu März 11 (V. Idus). – Ficker
in Wilmans, Add. z. Westf. UB 92 no
116/28 zu März 12. – Tangl
in Archiv f. Kunde österr. Gesch.-Quellen 12,123 mit Anm. 252 (S.
184) zu März 11. – Lizier, Note intorno alla storia di Treviso 83 zu März 12. – Jaksch, Mon. duc. Carinthiae 3,225 no
556 zu März 12. – Klaar, Eppensteiner in Kärnten 67 no
92d zu März 12. – Böhmer
Reg. 2048 zu März 12. – Stumpf
Reg. 3131 zu März 12 (in Zusätzen 539 mit auf Reg. 3132/D.162 zu
beziehendem Verweis auf “Or. in Padua”).
Ohne jede Beteiligung der Kanzlei unmittelbar nach dem D.176 Heinrichs
IV. von 1066 (= VU.) geschrieben; das Wiederauftauchen des Originals
von DH.IV.176 im bischöflichen Archiv zu Treviso bestätigte die in der
dortigen Vorbemerkung (vgl. auch S. 759) geäußerte Vermutung über die
Urheberschaft des Notars SD.
Der Schreiber unseres D. versuchte, die Schrift der VU. bis in die
kleinsten Einzelheiten nachzuahmen (vgl. z.B. Anm. a–h für die
Elongata der 1. Zeile), was ihm aber nicht überall vollkommen gelang:
Zur fehlerhaften Schreibung des elongierten
u vgl. Anm. c mit zusätzlichen Verweisen; die sklavische Abhängigkeit
vom Vorbild zeigt sich besonders deutlich daran, dass er die
Umschlängelung des elongierten
t (s. Anm. b), die auch in der VU. nicht immer begegnet (vgl. Anm. d und
g, in beiden Fällen auch in unserem D. unterblieben), bei Wörtern, die
er in der VU. nicht in elongierter Form antraf, unterließ (vgl. Anm.
z’, e”, f”), dasselbe gilt für den Verzicht auf das sonst ständig
verwendete dipl. Kürzungszeichen, wenn er ein in der VU.
ausgeschriebenes Wort kürzte (vgl. Anm. n und v’) – meist hält sich
der Schreiber aber ohnedies an die Kürzungsweise der VU.
Während in der VU. nur die Personen- und Heiligennamen, diese aber
ausnahmslos, mit Majuskeln geschrieben sind (dort reine Kapitalis,
hier Unzialformen für
E und
M; zu manieristischer Gestaltung des unzialen ę vgl. Anm. u und x),
beginnt der Schreiber einerseits erst verspätet mit der Nachahmung
dieses ihm offenbar völlig fremden Befundes seines Vorbildes (vgl.
Anm. q) und vernachlässigt es im Folgenden auch vereinzelt wieder (s.
Anm. a’, o’), verwendet andererseits aber Majuskelschreibung auch bei
anderen Wörtern (vgl. Anm. u, w, g”, l”), außerdem bietet er mehrfach
für einzelne Buchstaben Majuskel- oder Elongata-Schreibung (s. Anm. i,
m, p, v, e’, m’, n’, x’). – Ganz von seinem graphischen Vorbild
entfernt sich der Schreiber mit der Schreibung eines gezopften
g (s. Anm. k; anders in der Datierung, s. Anm. i”) sowie der Vorliebe
für
æ statt ę oder
ae der VU.
Im Diktat ging die Abhängigkeit von der aus Heinrichs IV. Königszeit
stammenden VU. so weit, dass die Intitulatio mit dem dortigen
rex unverändert beibehalten wurde; ebenso blieb ein
regali in der Arenga stehen, an dessen Stelle erst im weiteren Kontext ein
imperiali trat. – In dem auch im äußeren Erscheinungsbild verunglückten (vgl.
Anm. b”-g”) Eschatokoll wurde überdies Heinrichs IV.
Königsmonogramm aus der VU. übernommen (s. Anm. d”). Insbesondere aber
enthält die vollkommen dem Vorbild angepasste, daher auch auf die
Nennung der Kaiserjahre verzichtende Formulierung der Datierung mit
(falscher, s. Anm. 1) Angabe der Ordinationsjahre ein in Heinrichs V.
Diplomen längst aufgegebenes Element (letztmals in D.108).
An den wenigen Stellen, an denen sich der Text von der VU. freimacht,
wirkt dies teilweise verunglückt; so erscheint in der
Intervenientenliste statt des sonst stets verwendeten subjektiven
Possessivpronomens ein objektives
domni imperatoris; die mechanische Auswechslung des
quarti regis der VU. in der Signumzeile durch
quinti imperatoris zeitigt eine der Kanzlei fremde, allerdings von dem Notar
Obertus in seinen Placita zeitweise praktizierte Kombination des Kaisertitels
mit falscher Ordinalzahl (vgl. Vorbemerkung zu D.158); und das –
vermutlich ohne Kenntnis der Kanzlei in die Dispositio
eingeschmuggelte
– ecclesias et (s. Text bei Anm. l’) ist ganz unpassend dem aus der VU. übernommenen
scripta vorgeschaltet.
Daß D.157 in seiner letztlich kanzleiwidrigen Gestalt unbeanstandet
die Expedition passieren konnte, ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass der zuletzt an D.155
beteiligte Kanzleinotar Adalbert A, der andernfalls wohl zumindest die
Datierung seinem Stil angepasst und auch korrigiert hätte, bis zu
seinem Wiederauftreten in D.169 vom 17. April vorübergehend nicht am
Hofe weilte, was dann auch erklären könnte, warum in den folgenden
Wochen, mit D.158 noch am selben Tage wie D.157 einsetzend, die
kaiserliche Beurkundungstätigkeit ausschließlich (bis D.168) in
Gestalt von Placita erfolgte. – Wenn der Kanzler, der zudem im Text in
hervorhebender Weise als Intervenient genannt ist, an den Mängeln
unseres D., die schließlich auch die Formulierung der ihn betreffenden
Rekognitionszeile (zu deren zeitgemäßer Form, mit der hier fehlenden
Angabe seines Bischofsamtes, vgl. z.B. DD.155, 169, 174 u.ö.)
einschlossen, keinen Anstoß nahm, ist dies ein deutliches Indiz dafür,
dass er überhaupt nicht mehr unmittelbar am eigentlichen
Beurkundungsgeschäft mitwirkte.
Die starken wörtlichen Anklänge an Dispositio, Sanktio und Pönformel
unseres D. in dem von Notar
Obertus verfassten Doppel-Placitum D.158 vom selben Tage (hiesiges
predictum monasterium nur in D.158b) erlauben den Schluss, dass ihm D.157 vorlag, vermutlich
sogar das Original der VU., da er von dort auch das hier fehlende (s.
Anm. q’)
sine legali iudicio übernommen haben dürfte (s. D.158a bei Anm. i).
Zu der durch B. Rozo (belegt 969–1000/1) im Jahre 997 erfolgten, durch
Otto III. mit D.271 von 998 bestätigten Gründung des Klosters vgl. It.
pont. 7.1,116. Die Tatsache, dass Heinrich vor seinem Zug in die
mathildischen Erblande, das eigentliche Ziel des 2. Italienzuges,
zuerst in Venedig Station nahm, passt die Nachricht Dandolos (in Muratori
SS 12,266, ed. nuova 12.1,230; vgl. Meyer von Knonau, Jahrb. 7,2 Anm. 3), dass er dem Dogen für dessen im Mai des Jahres
unternommenen Kriegszug gegen die Ungarn nach Dalmatien Hilfe zugesagt
hätte.