Original (ca. 44/46, 5 b : 50/51,5 h) im Bayerischen Hauptstaatsarchiv
zu München (A).
Drucke aus A: Meiller, Mundi miraculum 275. – Ried, CD Rat. 1,176 no
187. – Mon. Boica 24,9 no
1, beide zu 1116.
Reg.: Lang, Reg. Boica 1,116 zu 1116. – Mon. Boica 29.1,235 no
442 “anno 1115 potius quam 1116”. – Gradl, Mon. Egrana 1,11 no
28. – Jaksch, Mon. duc. Carinthiae 3,225 no
553, beide zu 1115 November 1. – Heidingsfelder, Eichstätter Reg. 100 no
303, zu 1115 Ende Oktober oder Anfang November. – Zoepfl-Volkert, Augsburger Reg. 1,249 no
407, zu 1115 Mitte Oktober – Anfang November. – Lupprian
in Wittelsbach u. Bayern 1/2,23 no
24, zu 1115 November 1. – Stumpf
Reg. 3120, zu 1115 Nov. 1; S. 539 zu “Oct. Nov.”.
Das Perg. ist leicht fleckig und stark verschmutzt, die untere
Querfalte zwischen Kontext und Signumzeile durch Mäusefraß beschädigt
und eingerissen (ohne Textverlust), zwischen Signum- und
Rekognitionszeile befindet sich ein vorgängiges rundes Loch.
Verfasst und geschrieben von Notar Adalbert A (vgl. Hausmann, Reichskanzlei 66 no
70 zu 1115 XI 1!), der das Diplom einschließlich des Eschatokolls in
einem Zug niederschrieb, jedoch erstaunlicherweise die erste Zeile
augenscheinlich nachtrug (s. Anm. a).
Die Fehler in der durch die Beschädigung der Zahl des
Inkarnationsjahres zusätzlich komplizierten Datierung, mit einer zum
Jahre 1116 passenden Indiktion und mit zum Jahre 1117 passenden
Regierungs- und Kaiserjahren, sind nicht leicht zu erklären, vgl. dazu Ficker, Beitr. 1,201 u. 208. Jedenfalls scheidet eine um ein oder gar zwei
Jahre nach der Handlung liegende Datierung der Ausfertigung aus, da
sie dann während des 2. Italienzuges erfolgt sein müsste; die Handlung
selbst kann schon deshalb nur 1115 erfolgt sein, weil außer B. Hermann
von Augsburg (vgl. Vorbemerkung zu D.153) keiner der Intervenienten
den Kaiser nach Italien begleitet hat.
Eine Erklärung könnte am ehesten in der Tatsache zu finden sein, dass
der Notar anscheinend ein ganzes Jahr lang nicht geurkundet hatte
(letztes von ihm stammendes Stück ist das kopiale D.137 von 1114 Sept.
13, danach noch Mitwirkung an dem verfälschten D. † 138 von 1114 Nov.
30). Obwohl der bei seinen Berechnungen selten sattelfeste Notar seit
dem Frühjahr 1114 (D.124 von 1114 März 7) weitestgehend richtige
Jahreskennzahlen geboten hatte, wären seine Versuche, nach seiner
langen Tätigkeitspause die gültigen Zahlen zu ermitteln, wiederum
verunglückt; dafür spricht, dass er auch für den Rest des Jahres 1115
teilweise falsche Zahlen lieferte: Richtig ist seit D.147 durchgängig
nur das Kaiserjahr; für die beiden anderen Kennzahlen, bei denen er
offenbar das Gefühl einer zu hohen Berechnung gewonnen hatte,
übertrieb er dort bei der Indiktion zunächst die Reduktion von
VIII auf
VII (D.147), um dann in D.148 die richtige Zahl
VIII zu bieten, bei der Reduktion der Regierungsjahre blieb er umgekehrt in
DD.147/148 mit der Zahl
XI immer noch über der richtigen
X.
Die Handlung muss gegen Ende des Monats Oktober angesetzt werden, als
Heinrich auf dem Weg zu dem für den 1. November angesetzten Reichstag
nach Mainz in dem eine Tagesreise entfernten Rüdesheim einen
Zwischenaufenthalt einlegte (s. Meyer von Knonau, Jahrb. 6,336f.; dort D.145 auf Nov. 1 datiert); die Beurkundung
erfolgte dann erst nachträglich, aber wohl sehr bald im Laufe des
November (spätestens vor dem Wechsel von der Iden- zur Kalendenzählung
am 13. Nov.), da sonst der Monatsname nicht eingetragen worden wäre;
andererseits kann sie nicht noch vor dem Mainzer Aufenthalt, also in
den letzten Oktobertagen angesetzt werden, da in diesem Falle vor dem
Monatsnamen auch noch
kal. hätte eingesetzt werden können und nur die genaue Zahl ausgespart zu
werden brauchte. Die unterbliebene Nachtragung des Tagesdatums (vgl.
dazu Ficker
a.a.O. 2,260 u. 263) beruht vermutlich auf bloßer Nachlässigkeit, wie
sie sich auch in der irregulären Befestigung des Siegels ausdrückt (s.
Anm. k). Wohl auch erst zum Zeitpunkt der Ausfertigung durch die
Anbringung des Siegels ist vermutlich die elongierte 1. Zeile
nachgetragen worden (vgl. oben).
Der Komplex des
allodium Wilenbac, dessen Name später an einer wenig südlich von Ensdorf gelegenen und
bald in diesem aufgegangenen Ortschaft haftete (s. Mon. Boica 24,28f.
Anm. 58 und Karte am Schluss des Bandes; zu früheren
Fehlidentifikationen vgl. Zoepfl-Volkert), das aber auch das Gebiet des Klosters Ensdorf selbst eingeschlossen
haben dürfte, kam bei Gründung des Klosters (Baubeginn 1121 März 23) durch Schenkung Ottos von Wittelsbach wohl als Ganzes in dessen
Besitz (vgl. Vorbemerkung zu D.265), wodurch auch das Original des
D.145 ins Klosterarchiv gelangte.
Der Dienst, für den Otto die Schenkung erhielt, dürfte, da er vorher
in der Umgebung Heinrichs nicht nachzuweisen ist (D.145 ist überhaupt
das erste ihn nennende Diplom), wohl in erster Linie mit seiner
Unterstützung auf Heinrichs Romzug von 1110/1111 in Zusammenhang
stehen (zur Teilnahme vgl. Meyer von Knonau
a.a.O. 129); immerhin scheint Ottos damalige Rolle so bedeutend
gewesen zu sein, dass ihm noch knapp zehn Jahre später P. Calixt II.
in einem Mandat von 1120 Juni 25 (JL 6855; Germ. pont. 1,395 no
1; Druck: Mon. Boica 10,233 no
1; vgl. Meyer von Knonau
a.a.O. 7,159f.) auftrug, als Sühne dafür,
quod in illa regis expeditione fuerit, ein Chorherrenstift (= Indersdorf) zu errichten.
Nachdem Otto auch später kaum am Hof anzutreffen ist, auch nicht am 2.
Italienzug teilnahm und erst seit 1120 wieder mehrmals dort erscheint
(s. DD.229, 232, 240, 242, 246, 267, und † 300 sowie die ihn
unmittelbar betreffenden DD.264/265 und 278), dürften es auch noch die
seinerzeitigen Verdienste gewesen sein, die ihm hernach, vor 1120
(erste Nennung in D. † 300 und in obigem Mandat Calixts II.), die
bayerische Pfalzgrafenwürde eingetragen haben; auffallend ist
schließlich, dass angesichts der ganz wenigen Schenkungen Heinrichs V.
an Laien (vgl. die Zusammenstellung bei Meyer von Knonau
a.a.O. 7,360) Otto allein zwei Diplome empfangen konnte, außer
unserem D.145 noch D.278, was alles wohl nicht damit erklärt werden
kann, dass Ottos Gemahlin Heilika vermutlich eine Verwandte Heinrichs
V. war (s. Vorbemerkung zu D.265).
Bei dem nicht näher umrissenen (s. v. Guttenberg
in Jahrb. f. fränk. Landesforsch. 8/9, 194f.) Komitat Ottos von
Harburg (Kr. Donau-Ries), eines Bruders des Eisenhofener Mitgründers
Berthold von Burgeck (s. D.12; vgl. Tyroller, Genealogie Taf. 19 no
3), könnte es sich um die in D.102 von 1111 April 27 genannte
Nordgau-Grafschaft eines Grafen Otto handeln (Albewinistein in pago Nortgowe, in comitatu Ottonis; s. Tyroller
a.a.O.).
Das Formular von D.145 wurde später von Notar Heinrich, der das Diplom
offenbar seinem Formularbehelf einverleibt hatte, für einige seiner
Diplome verwendet (DD.229, 238, 255), vgl. dazu Hirsch
in MÖIG 41,84 und 42,5f. sowie Hausmann
in MIÖG 58,77 Formel 18a; während beide angenommen hatten, Notar
Heinrich habe den Text von D.145 aus dem Archiv des Klosters Ensdorf
kennengelernt, wo es vom Empfänger lediglich zur Aufbewahrung
hinterlegt gewesen sei (s. auch Vorbemerkung zu DLo.III.27),
korrigierte Hausmann, Reichskanzlei 77 diese Annahme angesichts der Tatsache, dass Ensdorf
erst nach der ersten Verwendung des Formulars in D.229 von 1121 März
25 gegründet wurde (vgl. oben), dahingehend, dass Heinrich das
Formular “wahrscheinlich aus dem in der Reichskanzlei noch vorhandenen
Konzept” gewonnen habe; da dies nicht erweislich ist und mangels
anderer Beispiele auch nicht sehr wahrscheinlich erscheint, könnte man
eher daran denken, dass das Original im Archiv des ältesten
Wittelsbacher Hausklosters Eisenhofen-Scheyern hinterlegt war, wo es
der Notar hätte kennenlernen können, ehe es anläßlich der Dotation des
neuen Klosters Ensdorf in dessen Besitz überging (vgl. oben; zu
beachten ist ja, dass mit DD.264/265 beide Klöster gleichzeitig je ein
Diplom erhielten).