Die Urkunden Heinrichs V. und der Königin Mathilde
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Heinrich verfügt in einem Güterstreit des Klosters St. Truiden mit dem Freien Walther von Bekkevoort die Wiedereinsetzung des Klosters durch Herzog Gottfried (von Niederlothringen) und den Klostervogt Giselbert (von Duras), beauftragt später den Herzog mit einem erneuten Gerichtsverfahren und zieht den Streit schließlich vor das Königsgericht, wo die Sache auf einen späteren Termin vertagt wird.

(1108…1115/Herbst).