Die Urkunden Heinrichs V. und der Königin Mathilde
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Heinrich überstellt durch seinen Vogt Richwin von Lintach die Burg Albewinistein mit dem zugehörigen Dorf an den Freien Engelhard von Leutenbach zur Übertragung an die bischöfliche Kirche zu Bamberg.

(wohl 1107 Januar).

Vorbemerkung Thiel, Stand: 2010

Stumpf Reg. –.

Das schon im Privileg P. Paschals II. von 1108 März 4 (JL 6191) erwähnte Deperditum ergibt sich aus dem Text des in zwei Originalen erhaltenen D.102 von 1112 April 27, in dessen erster, offenbar missglückter Fassung (A1) die Salmann-Bestellung aus dem Deperditum, das vermutlich nur diese zum Inhalt gehabt hatte, nochmals wiederholt ist, während die definitive Fassung (A2) allein die unmittelbare Übertragung an Bamberg beurkundet (castrum … et villam … sanctę Babinbergensis ęcclesię patronis … tradidimus …).

Auf den Zeitpunkt des Deperditums zu beziehen ist auch die Personennennung in der Lageangabe in pago Nortgowe in comitatu Ottonis, da diese gleichfalls im Privileg von 1108 begegnet (s. D.102 Anm. l).

Insbesondere aber sind die in D.102 ganz am Schluss, nach der Korroboratio, aufgeführten – mit der leicht missverständlichen, weil so auf die in Münster erfolgte Beurkundung von 1112 beziehbaren Formulierung Hi sunt testes eingeleiteten – zahlreichen Zeugen als die dem Deperditum entnommenen damaligen Handlungszeugen anzusehen, was noch durch die typische, die Aufmerksamkeit und spätere Zeugeneignung sichernde Formel Bauuarico more per aurem tracti unterstrichen wird.

Nachdem sich Heinrich seit Ende Januar 1107 bis in den Spätsommer des Jahres 1108 weit entfernt von Bayern im Norden und Westen des Reiches aufhielt (vgl. Stüllein, Itinerar 30ff.), ergibt sich aus der langen Liste bayerisch-fränkischer Zeugen, dass die Handlung des Deperditums wohl in die Zeit des vorangehenden Regensburger Aufenthaltes fiel, wo der König das Weihnachtsfest 1106 gefeiert (s. Stüllein a.a.O. 28 Anm. 44) und mit DD.12/13 noch am 3. und 5. Januar 1107 geurkundet hatte. Wenn in der Literatur der Brief Heinrichs an B. Otto von Bamberg vom Oktober 1107 (D.22) wohl zu Recht mit dieser Burgenschenkung in Verbindung gebracht wird (vgl. Vorbemerkung zu D.102), steht dessen Datierung nicht in Widerspruch zu unserem Zeitansatz für das Deperditum, das ja nur eine rechtliche Vorstufe der Schenkung beurkundete; vielmehr könnte das in die Zukunft weisende sub spe remunerationis des Briefes auf die – reichlich verzögerte – endgültige Beurkundung des Jahres 1112 abzielen. – Über die beiden Verfahrensbeteiligten, den wohl nach Lintach (Gem. Freudenberg LK Amberg-Sulzbach) benannten Vogt Richwin, Heinrichs Bevollmächtigten, und den bischöflichen Salmann Engelhard aus dem ca. 18 km w. Betzenstein, in dessen Nähe die Burg zu suchen sein dürfte (s. D.102), gelegenen Leutenbach (LK Forchheim), ist weiter nichts bekannt. – Auf eine Wiedergabe evtl. auf das Deperditum zurückführbarer Textauszüge aus D.102, also insbesondere der Benennung des Empfängers und des Objektes, der Salmannformel und der Zeugenliste, wird hier verzichtet und auf Text und Vorbemerkung des D.102 verwiesen.