Abschrift von 1254/65 in Hochstift Passau Lit. 3 (Codex Lonsdorfianus)
f. 67v no
78 im Bayerischen Hauptstaatsarchiv zu München (B).
Druck aus B: Mon. Boica 31.1,383 no
201. – Stumpf
Reg. 3013.
Unter Verwendung eines älteren Formulars für Freilassungsurkunden oder
einer Vorurkunde verfasst von Notar Adalbert A (s. Hausmann, Reichskanzlei 64 no
6), dessen Diktat die Publikatio (zu
causa dei vgl. D.5) und die Korroboratio entsprechen; von ihm dürfte auch die
Formulierung des Protokolls stammen, in dem er allerdings letztmals
auf die hernach seit DD. † 16-†18 bzw. dem von ihm stammenden D.19
obligatorische Erweiterung des Königstitels um
Romanorum verzichtet gehabt hätte (zu anders gelagertem Fall vgl. D.35). –
Ungewiss bleibt, ob die Formulierung der Datierung auf den Notar
zurückgeht; die fehlende Angabe der Jahreszahl nach
regnante … sowie der danach zu erwartenden Angabe des Ordinationsjahres könnten
Kürzungen durch den Kopisten zum Opfer gefallen sein (vgl. auch Anm. q
und r), doch ergeben sich gegen die Urheberschaft des Notars Bedenken
durch die Verwendung der Indiktionszahl
XV, nachdem er die im Jahre 1106 richtige Zahl 14 (s. DD. 5 u. 9)
fälschlich auch im Jahre 1107 bis zum Jahresende beibehalten hat (vgl.
DD. 19, 20, 23 u. †27).
Nach Hussl, Formelbenützung 49 ist D.13 das letzte Beispiel in einer langen
Reihe königlicher Freilassungsurkunden durch den für das fränkische
Reich charakteristischen Schatzwurf (s. dazu Brunner, Abh. z. Rechtsgesch. 1,240ff., wo 249 Anm. 2 unser D. zitiert ist,
sowie Scheyhing
in Handwörterb. z. dt. Rechtsgesch. 1,1242f.). Die Fassung der
Dispositio entspricht weitestgehend derjenigen des DH.IV.37 von 1058,
das einem unter Heinrich III. umgestalteten Formular folgt (s. dortige
Vorbemerkung).
Da das gleichfalls nur kopiale DH.IV.37 von 1058 September 13 wie D.13
aus Passauer Überlieferung stammt, wäre es denkbar, dass ein unter
dessen Verwendung in Passau gefertigter Empfängerentwurf vorlag,
andererseits lässt sich Verwendung einer anderen Formularhilfe durch
den Notar nicht ausschließen; wir haben die Übereinstimmungen mit
DH.IV.37 durch Petitsatz gekennzeichnet, verwenden aber in den
Anmerkungen dafür die Sigle VL.; abwegig ist schon aus räumlichen
Gründen die Behauptung Hussls
a.a.O. 49f., D.13 könne nur auf das durch ein Hildesheimer Chartular
überlieferte DH.IV.124 von 1064 Februar 8 als Vorlage zurückgehen, das
mit DH.IV.37 fast wörtlich übereinstimmt, aber an einigen Stellen, wo
dieses mit D.13 zusammengeht, abweicht (s. Anm. l–n). – Zum
Ausstellort (s. auch Hausmann
a.a.O.) vgl. Stüllein, Itinerar 30 Anm. 1.