Auszüge (s. Anm. i’ und m”) des 17. Jh. in dem fragmentarischen “Breve
discorso sopra la badia di Carrara” (= f. 53–56) in Cod. lat. X 386 (=
2953) f. 55v der Biblioteca Marciana zu Venedig (B). – Abschriften
zweier verschiedener Ausfertigungen eines notariellen Transsumptes von
1352 Januar 9: des 14. Jh. in Cod. 38 parte 1 f. 6v–7r des Archivio
storico dei Conti Papafava dei Carraresi zu Padua, mit großer italien.
Unterfertigung (C1); des 15. Jh. in Cod. it. VI 279 (= 6047) f. 6v der Bibl. Marciana,
unvollständig (s. Anm. u) (C2); des 15. Jh. in Cod. lat. X 381 (= 2802) f. 1 ebenda, mit kleiner
lat. Unterfertigung (C3). – Abschrift des 15. Jh. des Transsumptes Ks. Karls IV. von 1348
Juni 4 (fehlt bei B.-Huber) in Cod. lat. X 381 (= 2802) f. 7rb der Bibl. Marciana (D). –
Abschriften des 18. Jh. des Transsumptes Ks. Karls IV. von 1370 Juni
23 (B.-Huber
Reg. 4853) in Cod. lat. X 203 (= 3771) (= Brunatii Diplomata Patavina
vol V.) f. 213r–v ebenda (E1) und in Cod. ms. I/66 Scoti f. 511v–512v der Biblioteca capitolare zu
Treviso (E2).
Drucke: Aus C1: Orsato, Hist. di Padova 1,285. – (Giac. Roberto Papafava), Dissertazione sopra la famiglia da Carrara 91. – Dondi dall’Orologio, Dissertazione 4, app. 56 doc. 45 “ex archivo Papafabarum”
unvollständig. – Böhmer, Acta imp. 72 no
77 aus Orsato
u. Dondi dall’Orologio. – Aus C1: Gloria, CD Padov. 2.1,49 no
61. – Aus C1: Muratori, SS 217.1.2 (ed. Cessi), 169; aus C3
ebenda 5; aus D ebenda 55.
Reg.: Goerz, Mittelrhein. Reg. 2,613 no
2207. – Stumpf
Reg. 3102.
Die relativ junge und auszugsweise Abschrift B beruht aufgrund der
Variante von Anm. o’ womöglich auf einer selbständigen Überlieferung.
Alle anderen Überlieferungen gehen jedoch auf Transsumpte des 14. Jh.
zurück, die ihrerseits nicht im Original erhalten, sondern nur durch
ihre Inserierung in die im 14. Jh. in je zwei lateinischen und
italienischen Redaktionen entstandenen “Gesta magnifica domus
Carrariensis” überliefert sind; zu diesen vgl. Cessis Vorrede zu seiner Edition (zu den Transsumierungen s. a.a.O. XI).
Von den fast 20 Handschriften bleiben von uns diejenigen
unberücksichtigt, die direkt oder indirekt von einer der für die
Textherstellung herangezogenen abhängen. Wo die Handschriften C1–3
sowie E1.2
identische Lesungen aufweisen, werden im Apparat die Siglen C und E
ohne Exponenten verwendet; die Umlautschreibungen
ae statt
e (so alle anderen Handschriften; zu Ausnahme s. Anm. oo”) in E2
werden nicht notiert.
Verfasst ist D.118 von Notar Adalbert A, vgl. Hausmann, Reichskanzlei 66 no
53. Man gewinnt den sicheren Eindruck, dass der Impetrant, der
möglicherweise zusammen mit B. Gumbold von Treviso an den Hof gekommen
war (s. DD.120–122), noch in der Endphase der Beurkundung auf den Text
Einfluss genommen hatte: Nur so erklärt sich wohl die Plazierung der
Einbeziehung des Stephanusklosters in die Schutzverleihung erst hinter
der Pertinenzliste (ungeschickt wirkt auch die fast unveränderte
Wiederaufnahme des den dortigen Schluss bildenden
que nunc habent … durch
quas nunc habet …); insbesondere erweist sich sodann der zwischen Sanktio und Pönformel
stehende Passus
Et ut molendina … als nachträglicher redaktioneller Einschub. Womöglich führte der
Impetrant als Vorlage für die Zusätze ältere Urkunden mit sich; in
einer derselben, auf der z. T. auch die Formulierung der Sanktio
basieren könnte, müsste der zuständige Bischof (von Padua) genannt
gewesen sein, auf den sich das dortige, sonst unerklärliche,
vel eciam ipse
episcopus (so auch noch in NU. S. 142 Z. 37) in seiner rückbezüglichen
Formulierung beziehen würde, wobei wiederum die rangwidrige Plazierung
des Bischofs am Schluss, nach dem
decanus, auffällt. Das Ganze bietet so das Bild einer sehr flüchtigen
Schlussredaktion!.
Zu Zweifeln an der Echtheit geben diese redaktionellen Schwächen
jedoch keinen Anlaß, da D.118 durch das DF.I.319 von 1160 Oktober 15
(= NU.; die Edition beruht auf zu schmaler handschriftlicher Basis)
eine fast wörtliche Erneuerung für
Marsilius und für
Mahtilda eius cognata erfuhr, und zwar
tum pro fideli servicio Marsilii, tum pro memoria patris eius, qui in
servicio antecesoris nostri imperatoris Henrici constanter et
fideliter obiit. Der Name des
pater des
Marsilius, an dessen Identität mit dem in D.118 genannten
Marsilius trotz des Zeitabstandes von fast 47 Jahren wohl nicht zu zweifeln ist,
bleibt dort ebenso ungenannt wie der Zeitpunkt seines im Dienste Heinrichs
erlittenen Todes zunächst unbekannt bleibt.
Die “Gesta”, denen anscheinend keine über die Urkunden hinausgehenden
Quellen verfügbar waren, können im jeweiligen Vorspann zu D.118 (Cessi
a.a.O. 5 u. 167) nichts über den verwandtschaftlichen Zusammenhang
der Empfänger unseres D. sagen, lediglich in der italienischen Fassung
(a.a.O. 167) werden die sieben Männer fälschlich zu “septe germani”
erklärt. – Aus dem Text unseres D. ergibt sich demgegenüber zwingend,
dass die zwei
germani-Gruppen mit je drei Namen unterschiedlicher Deszendenz gewesen sein
müssen, wobei das Verhältnis beider Gruppen zu
Henricus offenbleibt; wenn die lateinischen Fassungen der “Gesta” ihn zur
ersten, mit
Marsilius eröffneten
germani-Gruppe ziehen, können sie sich dafür allenfalls auf die Abfolge
stützen, treffen aber wohl das Richtige.
Die ältere Genealogie der Herren von Carrara (diese Zubenennung fehlt
wie in unserem D. auch noch in der NU.) ist mangels ausreichender
Quellen noch nicht in allen Einzelheiten geklärt. Aus den verstreuten
Angaben, die Cessi, in Auseinandersetzung mit älteren Genealogen, in den Anmerkungen zu
seiner Edition macht (a.a.O. 4 Anm. 1, 5 Anm. 2, 160 Anm. 1, 162 Anm.
1, 163 Anm. 1, 164f. Anm. 1, 167f. Anm. 1, 169f. Anm. 1; öfter mit der
Einschränkung “credo”), dürfte sich ergeben, dass die sieben Männer
unseres D. Enkel des zwischen 1068 und 1077 gestorbenen Litolf, eines
Sohnes des Spitzenahnen Gumbert, waren; Heinrich und die drei Brüder
Marsilius, Hu(m)bert und Hugolo wären Söhne von Litolfs Sohn Milo
gewesen (164 Anm. 1 macht Cessi
versehentlich Gumbert statt Litolfs zum Vater Milos), die drei
anderen Brüder, Henrizo, Litolf und Gumbert, Söhne von Milos Bruder
Artiucio. – War Milo der in DF.I.319 erwähnte Vater des Marsilius, war
er jedenfalls im Jahre 1114 schon tot, so dass er sich seine
Verdienste in der Zeit von Heinrichs erstem Italienzug erworben haben
müsste. Im Jahre 1160 war Marsilius offenbar der einzige überlebende
männliche Angehörige des Geschlechts; wenn Cessi
a.a.O. 170 Anm. 1 allerdings meint, bei seiner
cognata Mathilde handle es sich wahrscheinlich um die Witwe seines Onkels
Artiucio, der ja jedenfalls im Jahre 1114 nicht mehr lebte, scheint
dies eine sehr gewagte Annahme. – Zu dem wahrscheinlich im Jahre 1027
von Litolf von Carrara (s. oben) gegründeten Stephanuskloster vgl. It.
pont 7.1,199.