Digitale Briefausgabe Ernst Kantorowicz

Inv.-Nr. 23: Ernst H. Kantorowicz an Hans Martin Schaller, 29.04.1952

Metadaten

Inventar-Nr.: 23
Dateiname: d19520429_kantorowicz_schaller.xml
Empfänger: Hans Martin Schaller Hans Martin Schaller (1923-2005), dt. Historiker; ab 1957 Mitarbeiter der MGH
Schreib-/Versandort: Princeton, New Jersey
Empfängerort: Göttingen
Datum des Schreibens: 29.04.1952
Datum des Poststempels: -
Korrespondenzform: Brief
Typ: Typoskript
Umfang: 1 Bl., 2 S.
Aufbewahrung: MGH-Archiv/K 139, 3/1

Brieftext

THE INSTITUTE FOR ADVANCED STUDY
PRINCETON, NEW JERSEY

29. April 1952

Herrn Dr.Hans-Martin Schaller
(20b) Göttingen
Bürgerstr.25/III

Sehr geehrter Herr Dr. Schaller,

Nehmen Sie bitte meinen verbindlichsten Dank für die so freundliche Übersendung Ihrer Dissertation über "Die Kanzlei Kaiser Friedrichs II." Hans Martin Schaller, Die Kanzlei Kaiser Friedrichs II. Ihr Personal und ihr Sprachstil, Diss. phil. Göttingen 1951. [1]

Ich habe, wie Sie ermessen können, die Arbeit mit ausserordentlichem Interesse gelesen. Ich finde sie insgesamt ausgezeichnet. Dass Sie gelegentlich an Probleme rühren, die nicht en passant zu lösen sind, wissen Sie und haben Sie klar zum Ausdruck gebracht. Sie haben jedoch eine grosse Fähigkeit, verwickelte Dinge klar zum Ausdruck zu bringen, so z.B. den Überblick über die ars dictandi. Vieles ist da gewiss vereinfacht; aber ich wüsste nicht, wo man sonst einen solchen - endlich einmal verständlichen - Überblick über diese geschriebene Rhetorik finden könnte [2] . Zumindest haben Sie alles bisher Erarbeitete geschickt zusammengefasst. Und die Liste der Kanzleinotare ist überaus nützlich. Zusammen mit der Arbeit Margarete Ohlig, Studien zum Beamtentum Friedrichs II. in Reichsitalien von 1237-1250 unter besonderer Berücksichtigung der süditalienischen Beamten. Inaugural-Dissertation zur Erlangung der philosophischen Doktorwürde der Hohen philosophischen Fakultät der Johann Wolfgang Goethe-Universität zu Frankfurt a. Main, Kleinheubach am Main (1936). von Frl.OhligMargarete Ohlig (1906-2000), Doktorandin Fedor Schneiders in Frankfurt. Nach dessen Tod übernahm Kantorowicz die Betreuung und im Mai 1933 das Referat bei Ohligs Verteidigung., HeupelsWilhelm E. Heupel (1914-1943), dt. Historiker; Stauferforscher und Mitarbeiter der MGH Buch Wilhelm Engelbert Heupel, Der sizilische Grosshof unter Kaiser Friedrich II. Eine verwaltungsgeschichtliche Studie (Schriften des Reichsinstituts für ältere deutsche Geschichtskunde 4), Leipzig 1940. , und meinen Notizen bekommt man jetzt doch einen guten Überblick über das Beamtenpersonal.

Besonders aufschlussreich war mir der Abschnitt über die Urkundensprache, zumal 82ff über die Zusammenhänge mit der Liturgie. Hier wäre noch erheblich weiter zu kommen durch einen Vergleich mit der Arengensprache des 12.Jahrhunderts. Sie deuten das an (p.84), aber über die "Sakralisierung" möchte man doch noch sehr viel mehr wissen. Diese ist nämlich nicht auf Friedrich II.Friedrich II. von Hohenstaufen (1194-1250), Kg. v. Sizilien, röm-dt. Kg., 1220-1250 Ks. beschränkt. In einem Aufsatz "An Autobiography of Guido Faba Ernst H. Kantorowicz, An ‘Autobiography’ of Guido Faba, in: Medieval and Renaissance Studies 1 (1943), S. 253-280. ," Mediaeval and Renaissance StudiesMediaeval and Renaissance Studies: Zeitschrift, später Schriftenreihe des Warburg Institute, London (hrsg. von R.HuntRichard William Hunt (1908-1979), brit. Paläograph u. Bibliothekar und R.KlibanskyRaymond Klibansky (1905-2005), dt.-kanad. Philosoph; Schüler des Philosophiehistorikers Ernst Hoffmann in Heidelberg, 1933 aus rasseideologischen Gründen entlassen und emigriert, im Warburg InstituteWarburg Institute, London: Bibliothek und Forschungseinrichtung, die auf die Kulturwissenschaftliche Bibliothek Warburg (aufgeb. seit 1901) bzw. das Warburg Institut (gegr. 1926) in Hamburg zurückgeht. 1933 Überführung der Bestände nach London, wo sie zunächst am Courtauld Institute of Art unterkamen; seit 1944 als Warburg Insititute als selbständige Einrichtung an die University of Lonon angegliedert.),I,1943,253-280, habe ich auf diese Beziehung (liturgischer Preis der Geburtsstadt etc.) hingewiesen. Leider habe ich kein Separatum mehr, doch glaube ich, dass SchrammPercy Ernst Schramm (1894-1970), dt. Historiker und nach dem Krieg einflussreicher Historiker als Mediävist und als Zeitzeuge des Zweiten Weltkriegs; Mitglied der Zentraldirektion der MGH oder BaethgenFriedrich Baethgen (1890-1972), dt. Historiker, 1913 bei Karl Hampe über die "Regentschaft von Papst Innozenz III." promoviert. Nach der Habilitation (1920) bei den MGH in Berlin beschäftigt, 1924-1927 außerordentlicher Professor in Heidelberg, wo er Kantorowicz kennenlernte. 1927-1929 2. Sekretär am Preussischen Historischen Institut in Rom, 1929-1939 Ordinarius für Geschichte in Königsberg, 1939-1948 in Berlin, 1948-1959 Präsident der MGH in München. oder HoltzmannWalther Holtzmann (1891-1963), dt. Diplomatiker u. Historiker; 1930-1936 Professor an der Universität Halle-Wittenberg, 1936 Berufung nach Bonn, 1937-1963 Mitherausgeber des "Deutschen Archivs", 1953-1961 Direktor des DHI Rom einen Abdruck der im Kriege erschienenen ZeitschriftMediaeval and Renaissance Studies: Zeitschrift, später Schriftenreihe des Warburg Institute, London haben könnten [3] . Dies führt nun gleichzeitig weiter zu den Kanzlei-Entlehnungen aus dem römischen Recht, die ausserordentlich stark sind, viel mehr als VehseOtto Vehse (1901-1943), dt. Historiker, der 1924 bei Albert Brackmann über die politische Propaganda Friedrichs II. promoviert wurde wissen konnte [4] und ich s.Z. geahnt habe. Für die Sprache des Gesetzbuches finden Sie die Anklänge und Entlehnungen sehr häufig verzeichnet in der CervoniusAntonio Cervone (Antonius Cervonius), neapolitan. Verleger (bez. 1749-1784) Ausgabe Antonius Cervonius, Constitutionum regni Siciliarum libri III, 2 Bde., Neapel 1773. der Constitutionen Friedrich II., Constitutiones regni Siciliae ("Liber Augustalis", "Konstitutionen von Melfi") (Neapel,1773), die die volle Glossa ordinaria Marinus von Caramanico, Glossa ordinaria in Constitutiones regni Siciliae. des Marinus von CaramanicoMarinus de Caramanico (gest. 1285/87), Richter am sizilischen Großhof Karls I. von Anjou und die Glosse Andreas von Isernia, Lectura super feudis. des Andreas von IserniaAndrea de Isernia (ca. 1230-1316), Jurist an der Universität von Neapel enthält. Leider ist die Ausgabe in Deutschland sehr wenig bekannt gewesen und daher selten. Dabei ist sie in Italien gelegentlich zu haben. Ich habe ein Exemplar 1923 in PalermoPalermo (Italien) ergattert [5] , habe aber kürzlich der University of CaliforniaUniversity of California, Berkeley; Berkeley, California libraryBancroft Library, University of California, Berkeley; Berkeley, California ein Exemplar verschaffen können [6] . Die Sakralisierung des Staates - nicht nur Friedrichs II.Friedrich II. von Hohenstaufen (1194-1250), Kg. v. Sizilien, röm-dt. Kg., 1220-1250 Ks. - geht bei den Juristen sehr weit. Das müsste alles einmal |Seitenwechsel aufgearbeitet werden, und anscheinend wären Sie der Mann für solche Untersuchungen. Sehen Sie doch einmal meinen kleinen Beitrag zur Alfred Weber Festschrift Edgar Salin (Hg.), Synopsis. Festgabe für Alfred Weber, Heidelberg 1948. an - "Christus-Fiscus Ernst H. Kantorowicz, Christus-Fiscus, in: Synopsis. Festgabe für Alfred Weber, hg. v. Edgar Salin, Heidelberg 1948, S. 223-235. " - der auch zur "Sakralisierung" gehört [7] .

Sehr beachtenswert, wenn auch noch ungelöst, ist Ihre Hypothese zur Entstehung des Kursus (95f) [8] . Es wäre sehr schön, wenn Sie darüber Klarheit schaffen könnten. Ich vermag mich noch nicht zu entscheiden, finde aber die Hypothese sehr ansprechend. Wollen Sie nicht einen Schuss ins Dunkle tun und im Neuen ArchivNA: Neues Archiv der Gesellschaft für Ältere Deutsche Geschichtskunde zur Beförderung einer Gesamtausgabe der Quellenschriften deutscher Geschichten des Mittelalters; Berlin [9] einen kurzen Aufsatz veröffentlichen, in dem Sie Ihre Theorie entwickeln. Ist das Problem einmal gesichtet und ausgesprochen, so werden andere auch aufpassen und so wird vielleicht einmal mit vereinten Kräften das Rätsel gelöst werden.

Eine weitere Aufgabe wäre es wohl, die Ausläufer der VineaPetrus de Vinea (gest. 1249), ital. Jurist u. Poet; Kanzler Friedrichs II.-Schule zu untersuchen. HampeKarl Hampe (1869-1936), dt. Historiker's Heinrich von Isernia Karl Hampe, Beiträge zur Geschichte der letzten Staufer. Ungedruckte Briefe aus der Sammlung des Magisters Heinrich von Isernia, Leipzig 1910. ist da nur ein erster Ansatz. In diesen späteren Schreiben Heinricus de Isernia, Briefsammlung. [10] werden die Anklänge an die Liturgie eher stärker als schwächer. "Laudes Ernst H. Kantorowicz, Laudes Regiae: A Study in Liturgical Acclamations and Mediaeval Ruler Worship (University of California Publications in History 33), Berkeley/Los Angeles 1946. ," p.30,n.55, ist derartiges angedeutet, und ich selbst dachte einmal daran, diese Untersuchung durchzuführen.

Ich hatte die Absicht, Ihnen eine Anzahl Separata von mir als Zeichen des Dankes zu senden, weiss im Augenblick aber nicht, ob dies geschehen ist oder Absicht geblieben ist. Wenn das Zweite der Fall sein sollte, lassen Sie es mich bitte wissen. Ich schicke Ihnen dann gern, was ich noch habe und was Ihnen von Nutzen sein könnte. Übrigens habe ich gerade eine größere Sache Ernst H. Kantorowicz, The King's Two Bodies. A Study in Mediaeval Political Theology, Princeton 1957. in Arbeit, in der ein Kapitelteil jener juristischen Sakralisierung Friedrichs II.Friedrich II. von Hohenstaufen (1194-1250), Kg. v. Sizilien, röm-dt. Kg., 1220-1250 Ks. gilt. Ich stimme Ihren Ausführungen pp.96f in dieser Beziehung vollständig zu.

Sie sehen, dass ich von Ihrer Arbeit Hans Martin Schaller, Die Kanzlei Kaiser Friedrichs II. Ihr Personal und ihr Sprachstil, Diss. phil. Göttingen 1951. profitiert habe. Es war gut von Prof. SchrammPercy Ernst Schramm (1894-1970), dt. Historiker und nach dem Krieg einflussreicher Historiker als Mediävist und als Zeitzeuge des Zweiten Weltkriegs; Mitglied der Zentraldirektion der MGH, die Übersendung der Arbeit anzuregen [11] . Bitte sagen Sie ihm meine besten Grüsse, und auch dass ich ihm demnächst wirklich wieder schreiben werde.

Noch eine Frage. Könnte ich wohl zwei Exemplare Ihrer Arbeit Hans Martin Schaller, Die Kanzlei Kaiser Friedrichs II. Ihr Personal und ihr Sprachstil, Diss. phil. Göttingen 1951. käuflich erwerben? Ich würde gern ein Exemplar nach Dumbarton OaksDumbarton Oaks Research Library and Collection; Washington, D.C. geben und ein zweites an die California BibliothekBancroft Library, University of California, Berkeley; Berkeley, California .

Mit den besten Wünschen für weiteres Fortschreiten Ihrer Studien und Arbeiten, und mit der Versicherung, dass ich Ihnen gern behilflich sein will, wenn Sie Bücher brauchen, die ich Ihnen hier beschaffen kann, verbleibe ich

mit verbindlichsten Grüssen
Ihr
Ernst Kantorowicz

1Verfasst von: unbekannt. Die Arbeit erschien dann 1957/1958 in zwei Teilen im "Archiv für Diplomatik": Schaller, Die Kanzlei Kaiser Friedrichs II. [1] (1957) Hans Martin Schaller, Die Kanzlei Kaiser Friedrichs II. [1] Ihr Personal und ihr Sprachstil, 1. Teil: Das Personal der Kanzlei, in: Archiv für Diplomatik 3 (1957), S. 207-286. bzw. Schaller, Die Kanzlei Kaiser Friedrichs II. [2] (1958) Hans Martin Schaller, Die Kanzlei Kaiser Friedrichs II. [2] Ihr Personal und ihr Sprachstil, 2. Teil: Der Sprachstil der Kanzlei, in: Archiv für Diplomatik 4 (1958), S. 264-327.

2Verfasst von: unbekannt. Schaller, Die Kanzlei Kaiser Friedrichs II. (1951) Hans Martin Schaller, Die Kanzlei Kaiser Friedrichs II. Ihr Personal und ihr Sprachstil, Diss. phil. Göttingen 1951. , Kapitel XX. Cf. später auch Schaller, Art. "Ars dictaminis, Ars dictandi" (1980) Hans Martin Schaller, Art. "Ars dictaminis, Ars dictandi", in: Lexikon des Mittelalters 1 (1980), Sp. 1034-1038. .

3Verfasst von: Andreas Öffner. Die erste, für 1941 vorgesehene Ausgabe der "Mediaeval and Renaissance Studies" war in Brügge im Druck, als die Wehrmacht in Belgien einmarschierte, und musste in England nachgedruckt werden. Vgl. Boyle, Rez. zu: "Mediaeval and Renaissance Studies" (1942) Gary C. Boyle, Rez. zu: "Mediaeval and Renaissance Studies" London 1941), in: American Historical Review 47/2 (1942), S. 320. .

4Verfasst von: Andreas Öffner. Vgl. die von Albert Brackmann betreute Dissertation Otto Vehse, Die amtliche Propaganda in der Staatskunst Kaiser Friedrichs II., München 1929. Vehses zur "amtlichen Propaganda in der Staatskunst Kaiser Friedrichs II." von 1929.

5Verfasst von: unbekannt. Dazu Kantorowicz, Kaiser Friedrich der Zweite. Ergänzungsband (1931) Ernst H. Kantorowicz, Kaiser Friedrich der Zweite. Ergänzungsband. Quellennachweise und Exkurse, Berlin 1931. , S. 78: "Die Gesetzessammlung Friedrichs II., die Konstitutionen von Melfi oder, wie sie offiziell hieß, der LIBER AUGUSTALIS (so auch hier zitiert, um die lästige Verwechslung mit den Constitutiones-Bänden der Mon. Germ. Hist. zu vermeiden), liegt in zahlreichen Drucken vor [...]. Eine etwas abweichende Paragrapheneinteilung hat die auch textlich ungenaue Ausgabe von ANTONIUS CERVONIUS (Neapel 1773), deren großer Wert jedoch darin besteht, daß sie die Kommentare, vor allem die Lectura des ANDREAS v. ISERNIA, enthält".

6Verfasst von: unbekannt. Vgl. im Katalog der Bancroft Library, Berkeley (Northern Regional Library Facility): f JN5289 .A3 1773.

7Verfasst von: unbekannt. Nachträgliche Einfügung mit Sternchen am Kopf der Seite.

8Verfasst von: Andreas Öffner. Rhythmische Versgestaltung mittelalterlicher Urkunden. Neben Schaller, Die Kanzlei Kaiser Friedrichs II. (1951) Hans Martin Schaller, Die Kanzlei Kaiser Friedrichs II. Ihr Personal und ihr Sprachstil, Diss. phil. Göttingen 1951. , S. 95 f. vgl. Schaller, Die Kanzlei Kaiser Friedrichs II. [2] (1958) Hans Martin Schaller, Die Kanzlei Kaiser Friedrichs II. [2] Ihr Personal und ihr Sprachstil, 2. Teil: Der Sprachstil der Kanzlei, in: Archiv für Diplomatik 4 (1958), S. 264-327. , S. 268, der das "Aufblühen" der "aus ihren früheren Zusammenhängen mit der Grammatik und älteren Rhetorik" gelösten Ars dictandi "mit der raschen Entwicklung der Rechtswissenschaft in Bologna und anderen oberitalienischen Zentren zusammen[hängen]" sieht.

9Verfasst von: unbekannt. Vermutlich ist die Zeitschrift "Deutsches Archiv für Erforschung des MittelaltersDA: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters; Köln Weimar Wien " der Monumenta Germaniae Historica gemeint, die ab 1950 als Nachfolgepublikation zum "Neuen Archiv" (bzw. zum "Deutschen Archiv für Geschichte des Mittelalters" in den Jahren 1937-1944) erschien.

10Verfasst von: Andreas Öffner. Gedruckt ist die Briefsammlung des Henricus de IserniaHenricus de Isernia (ca. 1240 bis n. 1278), Magister der Ars dictandi und des Trivium in Prag, 1273 Notar in der Kanzlei Kg. Ottokars II. v. Böhmen bei Hampe, Beiträge zur Geschichte der letzten Staufer (1910) Karl Hampe, Beiträge zur Geschichte der letzten Staufer. Ungedruckte Briefe aus der Sammlung des Magisters Heinrich von Isernia, Leipzig 1910. , S. 65-145.

11Verfasst von: unbekannt. Hans Martin Schaller war ein Schüler Percy Ernst Schramms und gehörte dem "Historischen Colloquium" in Göttingen an.

Abbildungen (2)

Das Copyright am Brieftext liegt bei: Ariane Phillips

Projektphase 1: Transkription | Textauszeichnung | Kommentar
Projektphase 2: Textauszeichnung (Andreas Öffner) | Kommentar (Martina Hartmann/Andreas Öffner)

Zitierlink zu diesem Datensatz: https://data.mgh.de/databases/eka/eka0023

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