Digitale Briefausgabe Ernst Kantorowicz

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Inv.-Nr. 356: Ernst H. Kantorowicz an Walther Holtzmann, 16.12.1956

Metadaten

Inventar-Nr.: 356
Dateiname: d19561216_kantorowicz_holtzmann.xml
Empfänger: Walther Holtzmann Walther Holtzmann (1891-1963), dt. Diplomatiker u. Historiker; 1930-1936 Professor an der Universität Halle-Wittenberg, 1936 Berufung nach Bonn, 1937-1963 Mitherausgeber des "Deutschen Archivs", 1953-1961 Direktor des DHI Rom
Schreib-/Versandort: Princeton, New Jersey
Empfängerort: -
Datum des Schreibens: 16.12.1956
Datum des Poststempels: -
Korrespondenzform: Brief
Typ: Typoskript
Umfang: 1 Bl., 2 S.
Aufbewahrung: DHI Rom Archiv/W 1 Wissenschaft - Registratur Nr. 51

Brieftext

THE INSTITUTE FOR ADVANCED STUDY
PRINCETON, NEW JERSEY

16. 12. 56.

Lieber Walther Holtzmann,

Seit sehr langem schulde ich Ihnen einen Brief. Aber wem nicht? Mein Dank geht zunächst an Sie für die Separata [1] . Ihre captatio zum KischGuido Kisch (1889-1985), Jurist u. Rechtshistoriker; Professor in Königsberg und Halle, 1935 emigrierte er in die USA, 1962 ließ er sich in Basel nieder-Beitrag Walther Holtzmann, Zur päpstlichen Gesetzgebung über die Juden im 12. Jahrhundert, in: Festschrift Guido Kisch. Rechtshistorische Forschungen. Anläßlich des 60. Geburtstags dargebracht von Freunden, Kollegen und Schülern, Stuttgart 1955, S. 217-235. werde ich in Zukunft als "Briefmuster" allem vorausschicken, das ich schreibe [2] . Wir Historiker sind natürlich immer der Gefahr ausgeliefert vorbeizuschiessen, sobald wir an Juristisches rühren; doch sei das WIR hier im maiestatis zu verstehen, da Sie selbst weniger vorbeiballern als sehr viele Juristen, was taktlos sein mag, aber grundsätzlich kein Fehler ist.

Weiter, ich schulde Ihnen seit Jahr und Tag Geld für die Einbände der Ihnen zurückgelassenen Bücher [3] , und das Porto. Ich habe aber niemals eine "Rechnung" erhalten. Ich weiss natürlich, dass die Bundesrepublik derzeit keine Valuta braucht, nachdem sie durch die zu ihren Gunsten aufgelaufenen 600-800 Millionen Dollar wieder einmal zum Problemkind Europas aufgerückt ist, während das bankrotte England kein Problem darstellt: Dialektik ist halt nicht zu übertreffen. Dennoch, es könnte mein Gewissen erleichtern, wenigstens meine Schuld zu kennen - und Sie wissen, ich lebe in einem ehemals kalvinistischen Lande.

Drittens: Ist Ihr Aufsatz über das Capua-Tor Wilhelm Paeseler/ Walther Holtzmann, Fabio Vecchioni und seine Beschreibung des Triumphtors in Capua, in: Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken 36 (1956), S. 205-247. schon erschienen [4] ? Haben Sie Fahnen oder Druckbogen? Wie lautet der Titel und wo erscheint es? Ich habe so nebenbei einen Aufsatz für die Warburg-ZeitschriftJournal of the Warburg and Courtauld Institutes; Chicago, Illinois London in Arbeit, wo ich mit dem Ärmel das Capuaner TorCapua, Triumphtor Friedrichs II. streife [5] ; aber bei der Gelegenheit möchte ich darauf verweisen. Übrigens, WillemsenCarl Arnold Willemsen (1902-1986), Stauferforscher, 1935 apl. Professor in Münster; lehrte ab 1950 an der Universität Bonn kündigt eine Ausgabe des Liber Augustalis Friedrich II., Constitutiones regni Siciliae ("Liber Augustalis", "Konstitutionen von Melfi") an [6] ; wissen Sie Näheres darüber? Das ist ja keine ganz leichte Aufgabe, zumal wenn sie mit einem Kommentar versehen wird und die Parallelen nachgewiesen werden sollen.

Viertens: Ist es möglich durch Sie QFIAB 24,25,26,27, ausserdem 34 und 35 und was danach gefolgt ist, zu erhalten? Ich habe die ganze Reihe, aber diese 6 Bände fehlen mir, was die Nachbarbände schmerzt. Wenn Sie Doubletten haben sollten, so wäre ich ausserordentlich dankbar für einen "Ablass," auch wenn Sie mich ab Bd.34 als Subskribenten betrachten wollen.

Fünftens: Ich sandte einen Sonderabdruck aus Dumbarton Oaks Papers Ernst H. Kantorowicz, The Baptism of the Apostles, in: Dumbarton Oaks Papers 9-10 (1956), S. 204-251. an das IstitutoDHI: Deutsches Historisches Institut in Rom (Istituto Storico Germanico di Roma); Rom , jedoch nicht an Sie persönlich, da ich nur sehr wenige Abzüge erhielt. Ist Ihr InstitutDHI: Deutsches Historisches Institut in Rom (Istituto Storico Germanico di Roma); Rom übrigens an den PapersDumbarton Oaks Papers; Washington, D.C. interessiert? Ab Band III sind wohl noch alle Bände zu haben, und vermutlich könnte ich Sie Ihnen verbilligt beschaffen. Doch werden die Archäologen [7] sicher ein Exemplar der Zeitschrift haben. |Seitenwechsel

Sechstens, und abschliessend: Ich habe mich in RomRom (Italien) ausserordentlich gefreut (und mehr als ich es in jenen ermüdenden Tagen zeigen konnte), Sie und Ihre FrauSigrid Holtzmann, geb. von Voigts-Rhetz (1889-1964), Ehefrau von Walther Holtzmann nach so vielen Jahren wiedergesehen zu haben [8] . Es war reizend bei Ihnen, und die gesamte Atmosphäre des IstitutoDHI: Deutsches Historisches Institut in Rom (Istituto Storico Germanico di Roma); Rom war vorbildlich - sehr viel ansprechender als die bei meinen Landsleuten, die es gut meinen aber denen die leichte Hand fehlt, und auch die fliessenden Weine.

Und nun zum Schluss, Ihnen und Ihrer FrauSigrid Holtzmann, geb. von Voigts-Rhetz (1889-1964), Ehefrau von Walther Holtzmann alle guten Wünsche für Weihnachten und das Neue Jahr.
Sehr herzlich grüssend
Ihr
Ernst Kantorowicz.

1Verfasst von: Andreas Öffner. Es ist unklar, auf welche Sonderdrucke sich Kantorowicz neben dem im Folgendenden genannten "Kisch-Beitrag" bezieht.

2Verfasst von: Andreas Öffner. Vgl. Holtzmann, Zur päpstlichen Gesetzgebung (1955) Walther HoltzmannZur päpstlichen Gesetzgebung über die Juden im 12. Jahrhundert, in: Festschrift Guido Kisch. Rechtshistorische Forschungen. Anläßlich des 60. Geburtstags dargebracht von Freunden, Kollegen und Schülern, Stuttgart 1955, S. 217-235. , S. 217: "Nur mit einigem Bedenken habe ich mich entschlossen, mich durch einen kleinen Beitrag an dieser Festschrift zu beteiligen; denn was könnte der Historiker, der sich im wesentlichen mit der Geschichte der Päpste und mit ihren Urkunden beschäftigt, dem Juristen sagen können, dessen Lebensarbeit zwei große Lebensbereiche umfasst, das Recht und die Geschichte? Ist es nicht ein gefährliches Unterfangen, wenn ein Historiker, dem die strenge Schulung der Jurisprudenz fehlt, sich auf rechtsgeschichtliche Gebiete hinauswagt? Ich habe bei übermütigen Ausflügen dahin in der letzten Zeit die Mahnung 'Schuster bleib bei deinem Leisten' oft genug empfunden und kann deswegen heute auch nichts Fertiges bieten."

3Verfasst von: Andreas Öffner. Auch hier bleibt offen, worauf sich Kantorowicz bezieht. Die "Schulden" scheint Holtzmann ihm dann erlassen zu haben; vgl. Inv.-Nr. 357Inv.-Nr. 357: Walther Holtzmann an Ernst H. Kantorowicz, 11.01.1957.

4Verfasst von: Andreas Öffner. Laut Matheus, (1953) Michael MatheusErnst H. Kantorowicz (1895-1963) und das Deutsche Historische Institut in Rom. Ein Denkmal hohenstaufischer Kunst in Süditalien, Wiesbaden 1953. , S. 308, Anm. 73 geht die besagte "Abhandlung u. a. auf eine Anregung von Kantorowicz zurück"; vgl. Walther Holtzmann an Ernst Kantorowicz, 20.10.1955 (Archiv des DHI Rom, W1 Wissenschaft - Registratur, Nr. 48, S. 97): "Ihrer Anregung folgend habe ich mich mit unserer Handschrift aus Capua etwas näher beschäftigt [... I]ch bringe die Sache im nächsten Heft der Qu[ellen] u[nd] F[orschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken]."

5Verfasst von: Andreas Öffner. Kantorowicz' Aufsatz "Notes on Late-Medieval State Imagery Ernst H. Kantorowicz, Glosses on Late-Mediaeval State Imagery, hg. v. Ralph E. Giesey: https://pdfcoffee.com/eka-unpub-glosses-pdf-free.html ", der auf einen vor der College Art Association in Pittsburgh gehaltenen Vortrag zurückging und zur Veröffentlichung im "Warburg Journal" vorgesehen war (vgl. auch Inv.-Nr. 106Inv.-Nr. 106: oder Inv.-Nr. 250Inv.-Nr. 250: ), ist zu Lebzeiten nicht mehr erschienen; vgl. dort S. 17-20 zum (bereits in Kantorowicz, Kaiser Friedrich der Zweite. Ergänzungsband (1931) Ernst H. Kantorowicz, Kaiser Friedrich der Zweite. Ergänzungsband. Quellennachweise und Exkurse, Berlin 1931. , S. 210 f. (mit Tafel II) und dann in Kantorowicz, The King's Two Bodies (1957) Ernst H. Kantorowicz, The King's Two Bodies. A Study in Mediaeval Political Theology, Princeton 1957. , S. 111 und 115 thematisierten) Brückentor von Capua.

6Verfasst von: Andreas Öffner. Von Carl Arnold Willemsen hatte zum Brückentor publiziert (vgl. Willemsen, Kaiser Friedrichs II. Triumphtor zu Capua (1953) Carl Arnold WillemsenKaiser Friedrichs II. Triumphtor zu Capua. Ein Denkmal hohenstaufischer Kunst in Süditalien, Wiesbaden 1953. ); zu einer Ausgabe des Liber Augustalis aus seiner Feder kam es nicht (vgl. etwa den Abriss der Editionsgeschichte in Konstitutionen von Melfi, hg. v. Stürner (1996) Konstitutionen von Melfi, ed. Wolfgang Stürner, MGH Const. 2, Suppl., Hannover 1996. , S. 41 f.).

7Verfasst von: Andreas Öffner. Gemeint sein dürfte die Bibliothek des Deutschen Archäologischen InstitutsDAI: Deutsches Archäologisches Institut Rom (Istituto Archeologico Germanico); Rom in Rom.

8Verfasst von: Andreas Öffner. Trotz der Formulierung "nach so vielen Jahren" notiert Matheus, (1953) Michael MatheusErnst H. Kantorowicz (1895-1963) und das Deutsche Historische Institut in Rom. Ein Denkmal hohenstaufischer Kunst in Süditalien, Wiesbaden 1953. , S. 308, Anm. 73, dass sich "der erste Nachkriegsdirektor des DHI, Walther Holtzmann, und Kantorowicz" nach Ausweis eines Briefes (Walther Holtzmann an Ernst Kantorowicz, 20.10.1955, s.o.) "[s]pätestens 1955 [...] begegnet" seien.

Abbildungen (2)

Das Copyright am Brieftext liegt bei: Ariane Phillips

Projektphase 1: Transkription (Lisa-Maria Speck/Janus Gudian) | Textauszeichnung
Projektphase 2: Textauszeichnung (Andreas Öffner) | Kommentar (Martina Hartmann/Andreas Öffner)

Zitierlink zu diesem Datensatz: https://data.mgh.de/databases/eka/eka0356

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