Ergänzungen zu den Diplomata Karol. 1 und Imp. Germ. 1 und 2

Zu den Teilprojekten

Diplomata Karolinorum I

Leitung: Prof. Dr. Theo Kölzer, Institut für Geschichtswissenschaft der Rheinischen Friedrich Wilhelms-Universität
Historische Hilfswissenschaften und Archivkunde
Konviktstraße 11, 53113 Bonn
Tel.: 02 28/73 51 67; Fax: 02 28/73 51 66
E-Mail: t.koelzer@uni-bonn.de

Bearbeiter: Marc Birchen, Thomas Gampp, Jelena Lozo, Jasmin Orths, Gregor Patt und Christian Richter

Allgemeine Vorbemerkung: Die Urkunden Pippins, Karlmanns und Karls des Großen sind zwischen 1892 und 1903 von Engelbert Mühlbacher bearbeitet worden. Sie sind drei Jahre nach Mühlbachers Tod in der Diplomata-Reihe der Monumenta Germaniae Historica erschienen. Ziel der vorliegenden Datenbank ist es, ein ergänzendes Arbeitsmittel auf Grundlage des aktuellen Forschungsstandes zur Verfügung zu stellen, das jüngere Editionen, Regestenwerke und einschlägige Literatur erfasst, den diplomatischen Befund der Edition Mühlbachers bezüglich der Echtheit einzelner Urkunden sowie der diplomatischen und inhaltlichen Erschließung überprüft und aktualisiert, die Originale und Pseudo-Originale als digitalisierte Fotos zugänglich macht sowie Links zu den Regesta Imperii und den digitalisierten MGH Diplomata bietet.

Die Datenbank enthält Datensätze zu allen 319 Urkunden der MGH-Edition. Die Sortierung der Einträge orientiert sich an der Nummerierung durch Mühlbacher. Die einzelnen Urkunden werden als D Pip., D Klm. oder D KdGr. bezeichnet. Hinzu kommen Datensätze zu sechzehn Diplomen D KdGr.001A-016A, die 1906 noch unbekannt waren bzw. erst von der neueren Forschung Pippin dem Jüngeren oder Karl dem Großen zugeordnet worden sind.

Das Teilprojekt wurde finanziert von der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Die Materialsammlung wird fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf entsprechende Publikationen sind willkommen.

Diplomata regum et imperatorum Germaniae I-II

Leitung: Prof. Dr. Theo Kölzer, Institut für Geschichtswissenschaft der Rheinischen Friedrich Wilhelms-Universität
Historische Hilfswissenschaften und Archivkunde
Konviktstraße 11, 53113 Bonn
Tel.: 02 28/73 51 67; Fax: 02 28/73 51 66
E-Mail: t.koelzer@uni-bonn.de

Bearbeiter: Heinke Bartel; Dr. Swen Holger Brunsch; Alexander Franke M.A; Martin Hein; Gregor Patt; Sonja Hermann M.A.; Katharina Richter

Allgemeine Vorbemerkung: Die Urkunden Konrads I. bis Otto III. wurden 1879-1893 von Theodor Sickel in der Diplomata-Reihe der Monumenta Germaniae Historica ediert als weltweit erste wirklich kritische Urkundeneditionen. Ergänzungen und Nachträge aus den Jahren 1893-1956 bieten die Regesta Imperii. Die Datenbank versteht sich als ergänzendes Arbeitsmittel, das jüngere Editionen, Regestenwerke und einschlägige Literatur erfasst, den diplomatischen Befund der Editionen Mühlbachers und Sickels bezüglich der Echtheit einzelner Urkunden sowie der diplomatischen und inhaltlichen Erschließung überprüft und aktualisiert, die Originale und Pseudo-Originale als digitalisierte Fotos zugänglich macht sowie Links zu den Regesta Imperii und den dMGH bietet.

Das Teilprojekt wurde finanziert von der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Die Materialsammlung wird fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf entsprechende Publikationen sind willkommen.

Erweiterungsprojekte (Anreicherung der Editionen mit Bilddokumentationen ohne Erstellung neuer Kopftexte):
(1) Die Urkunden der burgundischen Rudolfinger in Abbilungen (teilweise abgeschlossen)
(2) Die Urkunden Heinrichs IV. in Abbildungen (abgeschlossen)

Hinweise zur Nutzung der Datenbank

Original
So die entsprechende Urkunde im Original erhalten ist, wird dies mit einem „ja“ bei echten Urkunden bzw. „angeblich ja“ bei Pseudo-Originalen kenntlich gemacht.

Empfänger
Die Namen der Empfänger orientieren sich an Mühlbachers Edition, und zwar unabhängig von der heutigen nationalen Zugehörigkeit. Lediglich in Ausnahmefällen (vgl. D KdGr.178) war es erforderlich, Ergebnissen der neueren Forschung Rechnung zu tragen und die Identifizierung des Empfängers durch Mühlbacher zu korrigieren.

Betreff
Die schlagwortartige Zusammenfassung des Rechtsinhalts im Feld „Betreff“ soll die Suche nach Urkunden zu einzelnen Themenfeldern (z. B. Freie Abtswahl) erleichtern.

Kopf
Hier wird bei den sechzehn neu hinzugekommenen Urkunden auf entsprechende Kopf­regesten verwiesen; Korrekturen an den Regesten der 319 von Mühlbacher herausgegebenen Urkunden sind nicht erforderlich gewesen, das Feld „Kopf“ bleibt daher in einem Großteil der Fälle leer.

Datum
Die Datierung Mühlbachers steht stets an erster Stelle. Abweichende Datierungen folgen in eckigen Klammern, der Name desjenigen, der die Neudatierung vornimmt, folgt in runden Klammern (vgl. D KdGr.245).

Hss.
Das Feld „Hss.“ ist nur dann ausgefüllt worden, wenn sich gegenüber Mühlbacher nachträglich eine bessere Handschrift gefunden hat (vgl. etwa D KdGr.248). Wo Originale und Pseudo-Originale vorliegen, fehlen Hinweis auf Abschriften. Heutige Archivsignaturen sind nur in Ausnahmefällen nachgetragen worden (so etwa das "aggiornamento" im Falle von D KdGr.123).

Faks., Drucke, Übersetzung, Regesten
Erfolgen die Einträge in den anderen Feldern nach Sachzusammenhang, so sind sie hier chronologisch sortiert.

Foto
Das Feld enthält nur Einträge zu Digitalaufnahmen, über die das Projekt tatsächlich verfügt.

Bewertung
Hier steht die Einschätzung Mühlbachers stets an erster Stelle, bleibt das Feld leer, handelt es sich um eine echte Urkunde. Divergierende Einschätzungen werden unkommentiert nebeneinander gestellt.

Lit., Vorb.
Schwierigkeiten bereitet in Einzelfällen die Abgrenzung zwischen den Feldern „Lit.“ und „Vorb.“. Grundsätzlich fallen unter „Literatur“ alle inhaltlichen Ergänzungen, wie z. B. die Identifizierung von Orts- und Personennamen, Ausführungen zum Rechtsinhalt oder die rechts­historische Einordnung einzelner Termini. In der Vorbemerkung sollen hingegen alle neuen diplomatisch relevanten Erkenntnisse zusammengefasst werden, die auch in der Vorbemerkung einer Urkundenedition zu erwarten wären (Echtheitskritik, chronologische Einordnung einer Fälschung etc.). Alle Literaturtitel wurden bei den entsprechenden Urkunden nur dann eingearbeitet, wenn sich gegenüber den Angaben der Edition und BM² in der Sache Nachträge ergaben. Informationen aus den Nachträgen und Berichtigungen der Edition selbst (S. 561‑570) werden in der Regel nicht übernommen; Ausnahmen sind einige Fälle, in denen Tangl, Lechner und Hirsch substantielle Ergänzungen und Korrekturen bieten (vgl. etwa D KdGr.302). Die Urkunden für italienische Empfänger sind bislang nicht systematisch bearbeitet worden, um Überschneidungen mit den "Italia Regia" zu vermeiden. Die zu den entsprechenden Diplomen aufgeführte Literatur erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ergänzend zu der vorliegenden Arbeit sei zu den Arengen allgemein auf das Arengenverzeichnis von Hausmann – Gawlik verwiesen. Eine überarbeitete Fassung des Abbildungsverzeichnisses von Irmgard Fees ist als Digitalisat im Internet verfügbar. Ein Forschungsmittel für die frz. Chartularüberlieferung bietet das „Répertoire des cartulaires médievaux et modernes“, welches ebenfalls als Datenbank im Internet einsehbar ist.

Text
Im Feld „Text“ erfolgt auch bei Originalen keine Auflösung von eindeutigen Standardkürzungen wie z. B. inlust(er) und ep(iscop)is in Intitulatio und Adresse. Nicht angegeben werden die Textstellen, die die ChLA im Gegensatz zu Mühlbacher als nicht lesbar ansahen. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden: u statt v in anlautendem Vokal, Zusammen‑ und Getrenntschreibungen (una cum statt unacum) etc. Das Fehlen des Vermerks "(SI. D.)" in den ChLA ist stillschweigend übergangen worden, da ein entsprechender Vermerk von Atsma und Vezin regelmäßig nicht gesetzt wurde (vgl. z. B. D KdGr.089 = ChLA 12 Nr. 533, D KdGr.139, D KdGr.140). Für die Tironischen Noten gilt: Die Lesungen anderer Gelehrter werden nur dann aufgeführt, wenn sie zeitgleich zur Edition oder nach deren Erscheinen veröffentlicht wurden und von dem Text der Edition abweichen. Dies gilt insbesondere auch für die Lesungen Jusselins, die in sehr vielen Punkten mit denen Tangls übereinstimmen. Nachzeichnungen Tironischer Noten werden nicht vermerkt (vgl. etwa Jusselin, Notes 2 nach S. 376).

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