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Das Salbuch der Herrschaft Helfenstein in Besitz der Reichsstadt Ulm (1415–1424), bearb. von Hermann Grees. Aus dem Nachlass hg. und eingeleitet von Andre Gutmann (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde Baden-Württemberg, Reihe A: Quellen 65) Ostfildern 2024, Jan Thorbecke Verlag, CXIII u. 223 S., 11 Abb., ISBN 978-3-7995-9591-9, EUR 32. – Das Salbuch, ein Verzeichnis der Besitzungen und Einkünfte der 1396 von der Reichsstadt Ulm erworbenen Herrschaft Helfenstein, wird heute unter der Signatur StadtA Ulm, A 2536 im Stadtarchiv Ulm verwahrt. Der 1415 von dem Ulmer Stadtschreiber Ambrosius Neithardt abgefasste Codex beinhaltet neben den Helfensteiner Besitzungen einzelne nach 1396 und 1403 und bis in das Jahr 1414 erfolgte Entwicklungen im Güterstand. 1416 ließ Neithardt eine fast identische Kopie erstellen, in welcher der Text aber teilweise umgegliedert wurde. 1418/20 und 1423/24 wurden Renovationen durchgeführt, die ebenfalls in diesem Codex dokumentiert sind. Die Hs. von 1416 wird heute im Hauptstaatsarchiv Stuttgart unter der Signatur H 150 Nr. 2 verwahrt. Die Edition beider Texte übernahm, nach Vorarbeiten des Tübinger Geographen Grees († 2009), der Freiburger Historiker Gutmann. Der Edition ist eine ausführliche Einleitung vorangestellt, in der zunächst der Entstehungskontext des Salbuchs geschildert und dessen sozial- und wirtschaftsgeschichtlicher Quellenwert gewürdigt wird. G. liefert eine detaillierte Beschreibung der Codices, als Hss. A und B bezeichnet, die sämtliche Aspekte einer modernen Edition berücksichtigt. Einen hohen Wert für die Benutzung hat die tabellarische Gegenüberstellung der Inhalte der Hss. A und B. Diese ermöglicht den raschen und unkomplizierten Überblick über Gemeinsamkeiten und Abweichungen der beiden Codices. Dann widmet sich G. dem Übergang der Herrschaft Helfenstein in den Besitz der Reichsstadt Ulm: Am 28. Juni 1396 übergaben die Grafen Konrad und Friedrich von Helfenstein ihre zuvor bereits verpfändete Herrschaft Helfenstein mit Zöllen und anderen Rechten zu vollständigem Besitz an Ulm. Bereits am 15. Juni hatten sie mit der Stadt allerdings einen Vertrag geschlossen, der ihnen verschiedene Besitzungen, Einkunftsrechte und Reichspfandschaften sicherte. Im 15. Jh. war die Stadt Ulm um eine Arrondierung ihres neuerworbenen Besitzes bemüht. Vor diesem Hintergrund werden die Entstehung, Bearbeitung, Nutzung und Überlieferung der Salbuchhss. A und B dargestellt. Der Inhalt der Hss., größtenteils Verzeichnisse von Grundbesitz und landwirtschaftlichen Gütern, wird im Kapitel über Besitz- und Leiheobjekte im Kontext der ma. Grundherrschaft erörtert. Eine beigefügte Karte der „Güterorte aus dem Salbuch der Herrschaft Helfenstein“ verdeutlicht die Schwerpunkte des Besitzkomplexes. Besonders zu erwähnen ist hier, dass neben den Güter- und Einkünfteorten auch Orte eingezeichnet sind, mit denen gewisse Rechte (z. B. Gerichts- oder Vogteirechte) verbunden waren. Ein Orts-, Personen-, und Sachregister mit Glossar gewährleistet die unkomplizierte Benutzung dieser Edition. G. ist, nach den Vorarbeiten von Grees, ein Werk gelungen, dass einen wichtigen Beitrag zur spätma. Wirtschaftsgeschichte der Reichsstadt Ulm leistet. Die Ausführungen in der Einleitung machen die Publikation nicht nur für Ulmer Mediävisten wertvoll, sondern für all jene, die sich mit dem System der spätma. Grundherrschaft befassen.

Christian Petrzik