Heinz Mohnhaupt, Privilegien als Sonderrechte in europäischen Rechtsordnungen vom Mittelalter bis heute (Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 343) Frankfurt am Main 2024, Vittorio Klostermann, XXI u. 969 S., ISBN 978-3-465-04624-0, EUR 149. – Bereits seit vielen Jahrzehnten gilt M.s wissenschaftliches Interesse den Privilegien. Seine zahlreichen grundlegenden Publikationen zu dieser Thematik sprechen für sich. Nun hat er die Summe seiner Forschungen gezogen und zugleich ein fulminantes Handbuch des Privilegienwesens vorgelegt. Das Buch gliedert sich in drei Teile, angesichts der Tiefe und Breite jedes einzelnen Teils könnte auch von drei Büchern gesprochen werden. In Teil I behandelt M. monographisch die Geschichte, den Begriff und die Funktion der Privilegien (S. 1–250). Im ersten Abschnitt (S. 1–44) widmet er sich der Begriffsgeschichte und gibt einen Einblick in die vielfältigen Regelungsbereiche, die Standeserhöhungen, Schankerlaubnisse, den Buchdruck, Jahrmärkte oder Messen betreffen oder dem Schuldnerschutz dienen konnten. Privilegien begünstigten teils einzelne Personen, teils ganze Personengruppen. Sie gewährten Städten, Dörfern, Korporationen, Zünften und Universitäten bisweilen exakt bestimmte Vorteile oder erschienen als differenziertes Regelwerk, das die Grundlage für deren Rechtsordnung bildete (auch S. 179). Eingehend widmet sich M. sodann der Privilegienlehre der gemeinrechtlichen Wissenschaft (S. 45–147) und erörtert in diesem Rahmen die rechtlichen Grundlagen des Privilegienwesens. Präzise arbeitet er die Grundsätze für die Erteilung eines Privilegs und die Regeln für dessen Interpretation heraus und erläutert die Frage der Kollision eines jüngeren mit einem älteren Privileg, bzw. eines Privilegs mit einem jüngeren Reichsgesetz (S. 85–88). Ausführlich berücksichtigt M. zudem das schwierige Problem des Widerrufs (S. 93–116) und erörtert das komplexe Thema, ob Privilegien als Gesetze zu qualifizieren sind (S. 121–147). Obwohl diese Frage überwiegend bejaht wurde, ließ sich häufig die Praxis beobachten, ein Privileg durch den Nachfolger des Ausstellers konfirmieren zu lassen (S. 88–90). Abschließend geht M. noch auf die Verfassungspraxis im Alten Reich ein (S. 149–186), die deshalb besonderes Interesse verdient, weil dort die Erteilung von Privilegien sowie ihr Widerruf verfassungsrechtlichen Regeln unterlagen (S. 95f., 161–163). Der zweite Teil widmet sich den Quellen und listet in beeindruckender Weise, zunächst geographisch und sodann sachlich geordnet, die Privilegiensammlungen von 19 Territorien und Institutionen aus dem ganzen Bereich des lateinischen Europa auf (S. 251–588). Teil III bildet schließlich eine umfangreiche und thematisch gegliederte Bibliographie mit Werken zu den rechtswissenschaftlichen Grundlagen der Privilegienlehre und der Privilegienpraxis einschließlich der heutigen Forschungsliteratur (S. 589–951). Die enorme Bedeutung der sogenannten iura singularia für die europäische Verfassungs-, Verwaltungs- und Privatrechtsgeschichte ist der Forschung seit langem bekannt, aber deren Vielfalt war jedenfalls bisher kaum überschaubar. M. ist es nun gelungen, ein Werk vorzulegen, das eine profunde Grundlage und eine klare Richtschnur für künftige wissenschaftliche Arbeiten sein wird. Als Handbuch und Nachschlagewerk wird es auf lange Zeit unentbehrlich sein.
Steffen Schlinker