Wolfgang Kaiser, Studien zu frühen merowingischen Rechtsetzungen, in: ZRG Rom. 142 (2025) S. 288–438, ediert neu, übersetzt und kommentiert drei merowingische Kapitularien (MGH Capit. 1, Nr. 1, 2 und 8, S. 1–3, 18f.). K. ediert damit drei Stücke neu, die momentan auch von Michael Glatthaar (Freiburg i. Br.) für die MGH bearbeitet werden. Nr. 1, von Boretius in die Zeit von 507 bis 511 gesetzt und Chlodowici regis ad episcopos epistola genannt, wird von K. genauer auf den Spätherbst 507 / Frühsommer 508 datiert und als Praeceptum bezeichnet. Nr. 2 nennt K. nun Carta Childeberti I. und schlägt sehr vorsichtig eine Datierung an den Beginn der Regierungszeit Childeberts I. vor. Nr. 8 (nun Generalis auctoritas Chlothacharii I.) wird Chlothar I. zugeschrieben und in die Jahre 559–561 gesetzt. K. setzt sich intensiv mit der Studie von Stefan Esders, Römische Rechtstradition und merowingisches Königtum (vgl. DA 55, 327), auseinander. Den überaus reichhaltigen Ausführungen wird man nicht immer zustimmen wollen, insgesamt liegen aber drei Neueditionen vor, die Beachtung verdienen.
D. T.