Philip Haas, Urkundengebrauch in der Frühen Neuzeit. Die Urkunden des Zisterzienserklosters Mariental zwischen Bella Diplomatica und früher Geschichtsforschung, in: AfD 68 (2022) S. 327–364, zeigt am Beispiel der Urkunden des seit 1571 im Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel gelegenen Klosters Mariental bei Helmstedt bezüglich der im Hochstift Halberstadt und im Erzstift Mainz befindlichen Besitzungen, wie sich im 17. Jh. infolge der Arbeitsteilung zwischen dem Prior, bestellten Klosteradvokaten, juristischen Gutachtern der Universität und den fürstlichen Räten in Wolfenbüttel die Archivierungsstrukturen durch Einführung des Pertinenzprinzips wandelten; infolge der regen Ausleihe der Urkunden an die Advokaten des Klosters und an die herzoglichen Räte – aber auch an die Helmstedter Professoren Heinrich Meibom und Polycarp Leyser – sowie der Verteilung der Originale auf diverse Depots wurde der Urkundenbestand zunächst auseinandergerissen, um erst um 1800 im herzoglichen Archiv wieder vereinigt zu werden.
S. P.