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Irmgard Fees, Urkundenausstellung durch karolingische Königinnen, in: AfD 68 (2022) S. 47–73, analysiert die 14 zumeist als Deperditum eruierbaren Königinnen-Urkunden von Gerberga (Witwe Karlmanns I.), Irmingard (Gemahlin Ludwigs des Frommen), Kunigunde (Witwe Bernhards von Italien), Ermentrud (Gemahlin Karls des Kahlen), Angilberga (Witwe Ludwigs II. von Italien), Frederun (Gemahlin Karls des Einfältigen), Richildis (Witwe Karls des Kahlen) und Gerberga (Witwe Ludwigs IV. von Westfranken), die im Anhang regestiert werden: Während die Urkunden Ermentruds sich an der Privaturkunde der Zeit orientierten, entsprechen die Gerberga-Urkunden in zahlreichen Merkmalen den Königsurkunden der Mitte des 10. Jh.; obwohl die Königinnen formal über das Recht der Urkundenausstellung verfügten, nahmen sie dieses Recht offensichtlich nur äußerst selten wahr.

S. P.