Eva Schlotheuber, Treffpunkt Trier. Das Chronicon quadripartitum, die Rolle Erzbischof Balduins und seiner Gelehrten für das erste Grundgesetz des römisch-deutschen Reichs 1356, in: Kurtrierisches Jb. 64 (2024) S. 13–57 – Petra Schulte, Trier macht Geschichte. Erinnerungspolitik im 14. Jahrhundert und die Handschrift 1354/1693 gr. 2°, ebd. S. 59–102, nehmen beide das Chronicon quadripartitum (oder Trevirense) in den Blick, das in der Tradition Martins von Troppau stehend vierspaltig Päpste, Kaiser, Nota digna und die Trierer Erzbischöfe behandelt. Schlotheuber ordnet das Werk, in dem die Bezeichnung Bulla Aurea Karoli quarti erstmals erscheint, in die Vorgeschichte der Goldenen Bulle von 1356 ein. Es geht demnach möglicherweise auf Rudolf Losse oder die Notare der Trierer Kanzlei zurück, die Material über das komplizierte Verhältnis von Kaiser und Papst sammelten. Neben einer bereits G. H. Pertz (Archiv 7 S. 693f.) bekannten Arbeitsfassung (Brüssel, KBR, Ms. 553–54) ist eine Reinschrift (Trier, Wissenschaftliche Bibl., Hs. 1354/1693 gr. 2°) erhalten, deren Hs. – wie Schulte darlegt – zudem die wohl älteste Abschrift der Goldenen Bulle enthält. Das wohl unter Kuno von Falkenstein angelegte Werk sieht sie als Pendant zu den in den Balduineen gesammelten Urkunden, das gleichfalls zur Legitimation der besonderen Stellung der Erzbischöfe und Kurfürsten von Trier diente.
Otfried Krafft