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Digitale Vorab-Veröffentlichung der Rezension aus DA 81,1 (2025) *.

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Die Register Innocenz’ III. 3. Band, erster Teil: 3. Pontifikatsjahr, 1200/1201, das erhaltene Registerfragment. Texte und Indices. Nach Vorarbeiten von Othmar Hageneder bearb. von Werner Maleczek (Publikationen des Österreichichen Historischen Instituts in Rom, 2. Abt., 1. Reihe 3,1) Wien 2023, Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, LVIII u. 123 S., ISBN 978-3-7001-9211-4, EUR 98. – Im Pontifikat Innocenz’ III. (1198–1216) erfuhr die päpstliche Kanzlei eine Reorganisation, mit der auf das beständige Anwachsen der päpstlichen Korrespondenz reagiert wurde. Eine Kanzlei auf der Höhe der Zeit war unverzichtbar, wollte Innocenz seine Vorstellungen von päpstlicher Amtsvollmacht in politischen Einfluss umsetzen. Seine Briefe spielten dabei wohl eine äußerst wichtige Rolle. So wurden seit Innocenz III. die päpstlichen Bullen und Briefe (oder zumindest ein gewisser Teil der päpstlichen Korrespondenz) nahezu zeitgleich zur Ausstellung und chronologisch geordnet in die päpstlichen Register kopiert. Die Briefe aus den 18 Jahren von Innocenz’ Pontifikat sind heute als Teil der sogenannten Registra Vaticana (Reg. Vat.) im Archivio Apostolico Vaticano erhalten. Im Jahr 1964 veröffentlichte die Österreichische Akademie der Wissenschaften eine erste kritische Edition von Briefen Innocenz’ in einem Band, der die Stücke des ersten Pontifikatsjahrs 1198/99 enthält (vgl. DA 21, 612–614). Briefe aus dem zweiten Jahr folgten 1979 (vgl. DA 38, 222). Mit der Herausgabe der Registerbriefe aus dem 16. Pontifikatsjahr (1213/14) im Jahr 2024 ist mittlerweile der gesamte Bestand der Korrespondenz Innocenz’ aus den Vatikanischen Registern in kritischen Editionen von hoher Qualität und – zumindest einige Bände – in open access zugänglich. Doch die päpstlichen Register weisen für die Briefe Innocenz’ Lücken auf. Die Briefe der Jahre 1201/02, 1214/15 und 1215/16 sind heute verloren. Aus dem Jahr 1200/01 sind lediglich 57 Briefe erhalten; diese werden nun in vorliegendem Band ediert. Es handelt sich um den ersten von zwei Teilbänden; der zweite soll eine Rekonstruktion der verlorenen Teile von Innocenz’ Korrespondenz aus dem dritten Pontifikatsjahr enthalten. Auch ein Versuch, die im Ganzen verlorene Korrespondenz des Jahres 1201/02 zu rekonstruieren, ist geplant. Die Rekonstruktionen werden sich auf die weit verstreuten Rezipientenexemplare stützen; helfen kann dabei eine Liste von Rubriken aus der Zeit Urbans V. (1362–1370), die ursprünglich als Index zu den Innocenzbriefen angelegt wurde. Die verwickelte Geschichte der Register Innocenz’ breitet M. in der Einleitung wunderbar detailreich aus (S. XVI–XXII). Ursprünglich war M. die Aufgabe übertragen worden, die chronologische Abfolge, wie von den ersten beiden Bänden vorgegeben, weiterzuführen, die Fragmente von 1200/01 zu veröffentlichen und die fehlenden Teile zu rekonstruieren. Aber die Unwägbarkeiten des akademischen Lebens führten ihn auf andere Wege, und die Edition wurde nicht Wirklichkeit. Zum Glück hat M. nach seiner Emeritierung die Zeit gefunden, das Projekt zu Ende zu führen – fast vierzig Jahre später als geplant. Das Ergebnis hat das Warten gelohnt. Die 57 Briefe enthalten die Kommunikation des Papstes zu mehreren bedeutenden Angelegenheiten seines Pontifikats. Besonders faszinierend ist, dass die Schreiber am Anfang auch eine Anzahl eingegangener Briefe in das Register eingeschlossen haben, um die ausgehende Korrespondenz zu ergänzen. Unter ihnen findet sich das seltene Exemplar eines Legatenberichts. Weitere Briefe wurden von französischen Bischöfen verfasst, einer kam vom französischen König. Alle diese eingegangenen Schreiben haben mit dem berüchtigten Scheidungsverfahren zwischen Ingeborg von Dänemark und Philipp II. August zu tun. Das wirft die Frage auf, ob die Kanzlei sich vielleicht mit der Absicht getragen hat, das Material zu diesem hochpolitischen Vorgang in einem eigenen Registerband zu diesem Thema einzuordnen, so wie es mit den Briefen zum deutschen Thronstreit geschehen ist. Andere Schreiben betreffen die wichtige Frage der Herrschaft in Sizilien. Die Rolle Innocenz’ III. als Vormund des noch unmündigen Friedrich II. wurde bald durch ein Heer von Gegnern sowohl aus Italien wie aus den deutschen Landen in Frage gestellt; und so findet sich hier eine Reihe von Briefen, die bezeugen sollen, dass dem Papsttum die Kontrolle über Sizilien zugleich mit der weltlichen Herrschaft über das Patrimonium Petri zustehe. Auch andere entscheidende Angelegenheiten politischer und religiöser Art sind berührt. Die aufkeimende Katharerbewegung im südlichen Frankreich erforderte unmittelbar eine Stärkung der kirchlichen Autorität in Narbonne; auf der anderen Seite verlangte auch die Bedrohung durch die Häresie der Bogomilen in Bosnien nach der Aufmerksamkeit und dem Handeln des Papstes. Die Kreuzzugsfrage kommt zur Sprache in einem Brief, der eine Kreuzzugsabgabe für alle Prämonstratenserstifte einführt. Bedenkt man, dass nur ein Bruchteil der Äußerungen Innocenz’ in die Register kopiert wurde, so bleibt auch für diesen Band die große Frage offen, welche editorischen Prinzipien (wenn es solche überhaupt gab) den Ausschlag gaben, bestimmte Schreiben aufzunehmen und andere nicht. Wahrscheinlich wird sie nie geklärt werden können. Dank geht an M. und alle Mitarbeiter, die an der Reihe der Register Innocenz’ III. beteiligt sind, dass diese Schreiben – endlich – publiziert werden konnten.

Torben Kjersgaard Nielsen (Übers. V. L.)