Regesty dokumentów łacińskich króla Kazimierza Jagiellończyka (1447–1453) [Regesten der lateinsprachigen Urkunden von König Kasimir Jagiello (1447–1453)], hg. von Piotr Węcowski, bearb. von Bożena Czwojdrak / Karol Nabiałek / Patrycja Szwedo-Kiełczewska / Piotr Węcowski (Folia Jagellonica. Fontes 31) Warszawa 2024, Polskie Towarzystwo Historyczne, 325 S., ISBN 978-83-67609-71-5. – Unternehmungen zur Inventarisierung und Regestierung königlicher Urkunden haben in Polen eine weitaus geringere Tradition als in Deutschland. Die Initiative des von W. geleiteten Teams, die Urkunden des polnischen Königs Kasimir Jagiello (1447–1492), die in den ersten Jahren seiner Herrschaft (bis 1453) ausgestellt wurden, in Form von Regesten zu bearbeiten, ist daher wertvoll. Berücksichtigt werden nicht nur Urkunden, die im Original oder als Kopie überliefert sind, sondern auch solche, die nur durch Erwähnungen in anderen historischen Quellen bekannt sind. Ausgelassen wurden allerdings die schwieriger zu datierenden Briefe des Monarchen und die in ruthenischer Sprache verfassten Dokumente, die nach Ansicht der Vf. einer gesonderten Behandlung bedürfen. Die Grundsätze der Auswahl und die Entstehungsgeschichte der Veröffentlichung werden in der Einleitung (S. 9–32) ausführlich erläutert. Die Publikation enthält 399 Regestennummern von Urkunden in lateinischer Sprache (S. 37–303). Sie betreffen eine Vielzahl von Themen, wie z. B. die Verleihung neuer Rechte an Städte (z. B. das Recht, einen Jahrmarkt zu veranstalten), die Bestätigung früherer königlicher Privilegien für bestimmte Städte, die Genehmigung zur Stadt- oder Dorfgründung nach Magdeburger Recht, Eingriffe in Gerichtsverfahren (z. B. das Verbot, in einem bestimmten Zeitraum gegen eine bestimmte Person vorzugehen), Befreiungen von Steuern oder Kriegsdienst, die Ernennung von Beamten oder königliche Urteile. Die einzelnen Einträge bestehen aus der laufenden Nummer, dem Ausstellungsort und dem Datum, einem Regest in polnischer Sprache (das jedoch nicht vollständig ist und sich auf die wichtigsten Bestimmungen beschränkt), gefolgt von ausgewählten Urkundenformeln, die in der Originalsprache zitiert werden (Invocatio, Intitulatio, Perpetuatio, Corroboratio, Datierung, Zeugenliste und Kanzleiformeln, wie datum per manus oder ad relationem). Ergänzt wird das Regest durch eine detaillierte Beschreibung des Originals bzw. der Kopie und Informationen über frühere Veröffentlichungen (dort sind auch Erwähnungen in der Literatur vermerkt). Gelegentlich sind auch ausführliche Kommentare hinzugefügt (vor allem zu Fragen der Echtheit oder der Datierung). Die Vf. konzentrieren sich eher auf die Inventarisierung als auf die Wiedergabe des Urkundeninhalts. Im letzten Teil finden sich Listen der transsumierten Urkunden (S. 304f.: 34 Stücke aus den Jahren 1273–1449), jener, die in den Urkunden Kasimirs nur erwähnt werden (S. 306–309: 50 Stücke), und schließlich ein Siegelverzeichnis (S. 310) und ein Personen- und Ortsregister (S. 311–325). Was allerdings fehlt, ist eine Zusammenfassung in englischer Sprache und eine klare Erläuterung des Umfangs der archivalischen und bibliographischen Recherchen, die bei der Erarbeitung des Bandes durchgeführt wurden. Auch eine Fortsetzung der Veröffentlichung von Urkundenregesten Kasimirs aus den Jahren 1454–1492 haben die Vf. nicht angekündigt.
Adam Kozak