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Digitale Vorab-Veröffentlichung der Rezension aus DA 81,1 (2025) *.

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Isidoro Soffietti, L’enseignement du droit à l’université de Verceil au Moyen Âge, in: Revue historique de droit français et étranger 99,2 (2021) S. 171–179, wendet sich gegen das Urteil Friedrich Carl von Savignys, dem zufolge die Rechtsschule der 1228 eingerichteten Universität von Vercelli „gewiß niemals“ zu einer „bedeutenden und bleibenden Wirksamkeit“ (i. O. 1834, in ital. Übers. zit. S. 171, Anm. 4) gelangt sei: Abgesehen von der Prominenz einiger ihrer doctores reihe deren Implikation in die lokale Rechtspraxis und die hiervon geprägte, am Konkreten ausgerichtete Lehrmethode Vercelli unter andere kleinere italienische Universitäten ein, die durch ihr Einwirken auf den Zivilprozess faktisch rechtsbildend gewirkt hätten.

A. Ö.