DA-Rezensionen online

Digitale Vorab-Veröffentlichung der Rezension aus DA 81,1 (2025) *.

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Maureen C. Miller, The Bishops’ Books of Città di Castello in Context, in: Traditio 76 (2021) S. 215–246, 4 Abb.: Anhand des Registers der Bischöfe der umbrischen Stadt hat 1960 Robert Brentano (vgl. DA 17, 556) die Debatte um die „documentary revolution“ in Italien, den Übergang von der Aufbewahrung einzelner Dokumente zur systematischen Registerführung, angestoßen. Anhand einer kodikologischen Untersuchung der Registerführung anderer Institutionen in Città di Castello, der Kommune und des Domkapitels, kann M. nachweisen, dass keineswegs die Kommune, wie bisher oft angenommen, an der Spitze der Entwicklung stand, sondern das Domkapitel schon etwa 1192 den ältesten erhaltenen Registerband anlegen ließ. Phantasievoll wird es, wo Latein ins Spiel kommt. Wenn der Notar vermerkt, er habe erreichen wollen, ut que inveniri graviter poterant, facilius inveniantur (S. 235 Anm. 43), dann meint er nichts anderes, als dass die Dokumente bisher nur mit Mühe (graviter) auffindbar waren – von einer besonders würdevollen Darstellung (so die Interpretation von M.) ist nirgends die Rede. Invetu (S. 225 Anm. 29) muss wohl inveni heißen; provos (S. 242 Anm. 62) wohl pravos.

V. L.