Urkunden und Regesten aus dem Stadtarchiv Linz 1298–1450, bearb. von Fritz Mayrhofer (Urkundenbuch des Landes ob der Enns 17 [Neue Reihe 6] / Schriftenreihe der Gesellschaft für Landeskunde und Denkmalpflege Oberösterreich 27) Linz 2024, Gesellschaft für Landeskunde und Denkmalpflege Oberösterreich, 303 S., ISBN 978-3-902299-39-0, EUR 35. – Mit Linz wird bei der Fortsetzung des mit dem Jahr 1399 endenden Urkundenbuchs des Landes ob der Enns neben Wels eine zweite landesfürstliche Stadt erfasst. Entgegen dem ursprünglichen Konzept, nur die Urkunden des 15. Jh. zu edieren, sind hier auch die älteren der im Stadtarchiv Linz liegenden Urkunden enthalten, und das zu Recht, denn unter den etwas weniger als die Hälfte der 162 Nummern stellenden Stücken vor 1400 sind überraschend viele unediert. Einen Teil, vor allem herzogliche Förder- und Forderungen, hat der Bearb. in seiner Edition der Rechtsquellen der Stadt (vgl. DA 42, 653f.) bereits publiziert. Im 14. Jh. dominieren bei den Urkunden der Städter deren Altar- und Jahrtagstiftungen und Belange der Pfarrkirche und des Spitals, die somit als Überlieferungsträger bedeutend sind. Erst ab dem zweiten Jahrzehnt des 15. Jh. werden die üblichen bürgerlichen Liegenschaftstransaktionen in Stadt und Umland etwas häufiger. Auch die Edition schwenkt nun von Volltexten zu ausführlichen Regesten um, freilich mit viel im Wortlaut enthaltenem Quellentext. Inhaltlich sei noch auf einige Quittungen landesfürstlicher Amtsträger über geleistete Steuern, Kundschaften über Fischrechte und die Finanzierung von vier treteᵃrn auf der origel bei der Frühmesse eines Jahrtags (S. 77) hingewiesen. Ein Schiedsspruch dreier an der Universität Wien lehrender doctores decretorum betrifft die Aufteilung gesammelter Almosen zwischen dem Pfarrer und einer vom Stadtrat vertretenen Kapelle (Nr. 108). Ausreißer sind eine Urkunde zweier Erfurter Bürger, ein wohl aus Krain stammendes Fragment, ein venezianisches Notariatsinstrument und eine Kärnten betreffende Delegation Eugens IV. (Nr. 19, 26, 60, 123). Ein umfangreiches Namen- und ein ergiebiges Sachregister nehmen in großzügigem Layout rund 90 Seiten ein. Die Fortsetzung für die zweite Hälfte des 15. Jh. in gleicher Qualität ist zu erhoffen.
Herwig Weigl