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Bernd Gölzer, Urkunden der Benediktinerabtei Hornbach 754–1400. Urkunden der Kollegiatstifte St. Fabian und St. Philipp. Einführung und Edition (Quellen zur Saarländischen Familienkunde 8) Saarbrücken 2023, Arbeitsgemeinschaft für Saarländische Familienkunde, 432 S., 3 Abb., 36 Tabellen, ohne ISBN, EUR 30. – Die Abtei Hornbach wurde vom heiligen Pirmin gegründet, der auch als Gründer der Klöster Reichenau, Murbach, Pfäfers und Niederaltaich gilt. Sie entstand als Eigenkloster der fränkischen Adelsfamilie der Widonen-Lambertiner zwischen 728 und 754. Infolge der Reformation wurde sie im 16. Jh. von einer evangelischen Landesschule abgelöst. In der Einleitung wird darauf hingewiesen, dass die Geschichte des Klosters lückenhaft überliefert ist. Im Vorspann der Arbeit werden der Anfang der Abtei, die Stifterfamilie ab 796, die Motive für die Gründung des Klosters, die Gebetsverbrüderungen Hornbachs in den Verbrüderungsbüchern der Reichenau, von St. Gallen und dem Gedenkbuch von Remiremont behandelt. Es folgen eine Darstellung der Heiligen- und Reliquienverehrung in Hornbach, die Schenkung des Uuarnharius und die Vita Pirminii (Vita I). Zuletzt wird die Siedlungsgeschichte im Umkreis der Abtei näher betrachtet, ebenso die Pfarrorganisation mit den Kirchenbauten und die weltliche Hierarchie. Die Darstellung der Klostergeschichte in Tabellenform ist methodisch ungewöhnlich. Die Entwicklung der Abtei unter den Ottonen und Saliern mit dem Entstehen der Stifte St. Philipp in Zell und St. Fabian in Hornbach wird abgehandelt; in der Stauferzeit werden Neuerungen in der Kirchenhierarchie, die Klostervogtei, die Verleihung des Münzrechts, die Rechte von Klöstern der Reformorden sowie die Abgabe des Fernbesitzes thematisiert. Auch die Inkorporationen, die Anfänge der Stadt Hornbach und die Klostervogtei der Grafen von Zweibrücken werden kurz geschildert. In der Zeit der Luxemburger im 14. Jh. werden die ständischen Verhältnisse der Abtei, die Stellung als päpstliche Provisionsabtei und die Zugehörigkeit zur Grafschaft Zweibrücken-Zweibrücken vorgestellt. In dieser Zeit übernahm der pfälzische Kurfürst die Vogtei des Klosters. Auch in diesen Abschnitten ist die Darstellung in Tabellenform beibehalten. Die übrigen Kapitel sind der Edition gewidmet. Zuerst wird unter der Überschrift „Projekt“ die Überlieferung der Urkunden behandelt, die nach der Aufhebung der Abtei in der Reformationszeit nach Zweibrücken gelangten. Im 19. Jh. kamen die vor 1400 entstandenen Urkunden nach München, die übrigen nach Speyer. Die Urkunden des Stifts Zell wurden nach der Aufhebung des Stifts im Universitätsarchiv und der Universitätsbibliothek Heidelberg verwahrt. Nach ersten Editionen von Hornbacher Urkunden im 17. und 18. Jh. erschienen 1845 Regesten des Stifts Zell und 1904 der Abtei Hornbach. G. wollte ursprünglich nur die Urkundenabschriften im ältesten Kopiar des Klosters Hornbach, dem heute verlorenen Codex Dankarti, neu herausgeben. Die Urkunden erhielten dabei Nachträge, Ergänzungen und Berichtigungen gegenüber dem Regestenwerk von 1904, dessen Nummerierung übernommen wurde, wobei Neufunde mit durch Kleinbuchstaben ergänzten Nummern zwischen die Urkunden eingeschoben wurden. Zuletzt wurden die Urkunden bis zum Jahr 1400 überprüft und dabei weitere Quellen eingefügt. Auch die Urkunden der Stifte St. Philipp in Zell und St. Fabian in Hornbach wurden aufgenommen, bis 1300 meist im Volltext, von 1301 bis 1400 als Regesten. Die unzureichende Vorbereitung des Drucks hat dazu geführt, dass – so der Hinweis des Vf. – die Literatur und die Archivalien nicht vollständig ausgewertet wurden, was mit n/a gekennzeichnet ist; Deperdita werden mit deperd. bezeichnet. Die Angaben zur Datierung, zur Sprache und zu den Orts- und Personennamen bleiben damit unsicher. Merkwürdig ist, dass die Äbteliste bis zum Ende der Abtei 1557 geführt und die Listen der übrigen Amtsträger zu unterschiedlichen Zeiten vor und nach 1400 abgeschlossen werden. Da auch eine erhebliche Anzahl von Regesten nach dem Jahr 1400 aufgenommen wurde, ist die Frage angebracht, weshalb die Urkunden nicht bis zur Aufhebung bearbeitet wurden. Obwohl eine Untersuchung der Klostergeschichte Hornbachs sehr verdienstvoll ist, kann diese Zusammenstellung der Urkunden nur als Vorarbeit für ein Regesten- oder Urkundenbuch bezeichnet werden. Es bleibt die Hoffnung, dass bald eine Edition entsteht, die den heutigen Ansprüchen an ein solches Werk in vollem Umfang genügt.

Immo Eberl