Agnieszka Bartoszewicz, Ad annos discretionis. Dorastanie w miastach późnośredniowiecznej Polski [Erwachsenwerden in polnischen Städten des Spätmittelalters], Kwartalnik Historyczny 130 (2023) Nr. 3, S. 467–492 (mit engl. Summary), befasst sich mit der Analyse von Quellenbegriffen zur Bezeichnung der Volljährigkeit (anni discretionis, pubertatis, nubiles usw.) im Rechtsleben polnischer Städte. Als Grundlage dienen Gesetzgebung, juristische Kompendien und Akten der Gerichtspraxis. Das Alter der Reife (12–13 Jahre für Frauen, 12–14 Jahre für Männer) war zuerst in den größeren Städten ein Begriff und setzte sich erst später in den kleineren und auf dem Land durch. Während Frauen nach Erreichen dieser Schwelle schnell heirateten, war man sich im Fall der Männer bewusst, dass es noch nicht die eigentliche Volljährigkeit (im Sinn der Fähigkeit, über Besitz zu verfügen und zu heiraten) bedeutete. Daher die nächste Stufe des „Erwachsenwerdens“ zur richtigen „Vernunft“ (ad maturam deliberationem), die bis zum Alter von 21–24 Jahren andauerte, um einen Beruf zu erlernen und „die Pflichten eines vollwertigen Bürgers wahrzunehmen“.
Tomasz Jurek