Le carte dell’archivio di Castel Sant’Angelo relative all’Italia II: Documenti pubblici (sec. XIII), a cura di Enrico Angiolini (Collectanea Archivi Vaticani 117 = Fonti per la storia dell’Italia medievale, Regesta Chartarum 65) Roma 2022, Istituto storico italiano, XXVI u. 790 S., ISBN 978-88-98638-19-2, EUR 65. – Knapp zehn Jahre nach Erscheinen des ersten Bandes (vgl. DA 72, 651) veröffentlicht das leicht veränderte Bearbeiterteam um A. nun die „documenti pubblici“ des 13. Jh. aus dem ehemaligen Archiv der Engelsburg (Archivum Arcis), die sich mit Belangen des Reichs, des Königreichs Sizilien sowie des Kirchenstaats – stets jedoch mit Bezug zu Italien – befassen. Die über 200 Urkunden, welche den Zeitraum von der Wahl Innocenz’ III. bis zum Tod Bonifaz’ VIII. (1198–1303) umspannen, stammen nicht nur aus der päpstlichen Kanzlei oder von ihr nahestehenden Personen, sondern auch aus der kaiserlichen(-königlichen) und der sizilischen Kanzlei. Bereits Papst Bonifaz VIII. scheint der späteren Sammlung im Archivum Arcis, die zu Beginn des 17. Jh. mit den Beständen der Apostolischen Kammer und dem Privatarchiv Papst Pauls V. zum Vatikanischen Archiv – wenn auch als eigenständiger Fonds – vereinigt wurde, durch die Zusammenstellung ausgewählter Dokumente einen Stempel aufgedrückt zu haben (S. XIXf.). In die Edition aufgenommen wurden zahlreiche Originale und einige kopial überlieferte Dokumente. Hier ist zwischen unterschiedlichen Varianten einer kopialen Überlieferung zu unterscheiden: So werden beispielsweise die in den Transsumpten des 1. Lyoner Konzils enthaltenen Urkunden (1245 Juli 13, Nr. 62–66) zu ihrem jeweiligen Ausstellungsdatum nur als Regesten verzeichnet, der vollständige Text steht erst bei der Bearbeitung des jeweiligen Transsumptes. In anderen Fällen werden notarielle Abschriften von Urkunden gesamt unter dem Datum der inserierten Urkunde aufgenommen (z. B. Nr. 88). Die Edition will und kann – nach Aussage des Hg. – keine „vera e propria ‘edizione critica’“ (S. XXIII) sein, ermöglicht aber einen Einblick in die Bestände des Archivum Arcis, die bis heute nicht umfassend wissenschaftlich erschlossen sind (eine weiterführende Zusammenstellung der Fonds des Vatikanischen Archivs findet sich in einem 2022 von diesem online veröffentlichten Index). Auch wenn eine tatsächlich kritische Edition nicht im Fokus des Bearbeiterteams lag, seien an dieser Stelle einige Wünsche formuliert: Wenn schon der Urkundentext größtenteils ohne Abgleich von Varianten wiedergegeben wird, wäre es sinnvoll, dem Nutzer durch eine Zusammenstellung der bekannten Überlieferungen (auch außerhalb des Archivs der Engelsburg) im Überlieferungsblock die Möglichkeit zu geben, die Verbreitung der Urkunden nachzuvollziehen. Beispielsweise wird nicht einmal die Aufnahme der Urkunden in die päpstlichen Register konsequent dargestellt (z. B. Nr. 94 fehlt der Druck der Urkunde aus dem Papstregister – anders bei Nr. 87–90). Des Weiteren wäre auch eine Endredaktion und Vereinheitlichung hinsichtlich der aufgenommenen Drucke und eine klare Unterscheidung zwischen Regesten und Drucken wertvoll: So sind z. B. die aufgeführten Zitate von Huillard-Bréholles, Historia diplomatica Friderici secundi (1852–1861), stets falsch als Regesten angegeben. Bemängelt A. in seinem Vorwort, dass die Bearbeitung der Quellen über die Beziehungen zwischen Papst und Kaiser im 13. Jh. hauptsächlich nördlich der Alpen erfolge, wäre es umso sinnvoller, die dort entstandenen neueren Editionen und Regestenwerke systematisch und nicht nur vereinzelt in die Editionsnummern einzuarbeiten: Zum einen werden die bereits im 19. Jh. vergebenen Nummern der Regesta Imperii nicht immer richtig angegeben (Nr. 17 ist BFW 705), manchmal werden sie gar nicht verzeichnet (Nr. 77 ist BFW 5157), ebenso fehlt teilweise der Verweis auf Potthast (Nr. 65 ist Potthast Nr. 11716). Schwerer wiegt allerdings, dass neueste Editionen oder Regestenwerke von Seiten des Bearbeiterteams wohl nicht zur Kenntnis genommen wurden, so fehlen z. B. Nachweise der MGH Diplomata (Nr. 32: D F II. 706, Nr. 34: D F II. 780 oder Nr. 93: D Alf 42) oder auch die Regesten der Herzöge von Bayern (Nr. 21: statt der Regestierung von Schlütter-Schindler, Regesten der Herzöge von Bayern, 2013, Nr. L I 224 mit weiterführender Literatur, gibt die Bearb. Literatur aus dem 19. Jh. an). Die Angabe dieser neueren Bearbeitungen würde die Edition der Urkunden aus dem Archiv der Engelsburg allerdings noch ein wenig wertvoller gestalten.
K. G.