Regesti delle pergamene del convento di Sant’Antonio di Gemona del Friuli, a cura di Andrea Tilatti – regesti a cura di Sebastiano Blancato (Centro Studi Antoniani 73) Padua 2023, Centro Studi Antoniani, 277 S., ISBN 978-88-95908-25-0, EUR 35. – Der Regestenband, welcher sich mit Beständen aus dem ehemaligen Klosterarchiv von Sant’Antonio di Gemona del Friuli befasst – der weltweit ersten Kapelle, welche zu Ehren des heiligen Antonius von Padua erbaut und geweiht wurde (15. März 1248) –, bildet bereits den dritten und letzten Teil einer „Trilogia Glemonense“ (S. 7). Diese Trilogie, welche die historischen Aspekte zusammenfasst, die im Zug der Erweiterung des Pilgerwegs des heiligen Antonius von Gemona del Friuli nach Padua in den Fokus der Aufmerksamkeit gerieten, widmete sich zunächst der Person des Antonius von Padua sowie den Ansiedlungen der Minderbrüder im Friaul und ihren und den allgemeinen Kommunikationswegen im MA („Come frati Minori vanno per via“, 2021). Der zweite Band der Reihe beschäftigt sich mit der Verehrung des Heiligen – sowohl hinsichtlich seiner Reliquien als auch bezüglich der Volksfrömmigkeit im Friaul. Darin hat B. einen Beitrag verfasst, der bereits von den auch diesem Regestenwerk zugrundeliegenden Quellen handelt (Thesaurorum diversitas, 2022). Nach einer kurzen Einleitung durch T. (S. 11–18), welcher sich mit denkbaren Hintergründen für die Einrichtung des Klosterarchivs (ausgehend von Pertinenzüberlegungen) sowie mit möglichen historischen Einordnungen der im Band regestierten Dokumente befasst, stellt B. die Bearbeitungsgrundlagen vor (S. 21–24). Sämtliche aufgenommenen Urkunden befinden sich in zwei buste (ms. 1394 und ms. 1395), welche im Bestand Convento di Sant’Antonio, Parte antica, im Archivio Comunale di Gemona aufbewahrt werden. Die 197 Originale wurden in der Mitte des 18. Jh. in die beiden genannten Papierbände eingeklebt, wobei sie nur bedingt einer heute nachvollziehbaren Ordnung folgen. Beiden Codices vorangestellt findet sich ein Faszikel mit Regesten der in ihnen vorhandenen Urkunden, welche Gian Giuseppe Liruti im 18. Jh. zusammengestellt und geschrieben hatte. Warum die übrigen Bände mit Urkundenmaterial aus dem Archiv von Sant’Antonio di Gemona im Archivio Comunale di Gemona (immerhin gibt es noch zehn buste) oder auch die Bestände im Archivio di Stato oder in der Bibl. Civica zu Udine keine Beachtung in diesem Regestenband finden, wird nicht weiter erklärt. Für eine genaue Beschreibung der beiden bearbeiteten buste empfiehlt es sich jedenfalls, B.s Aufsatz im zweiten Band der Trilogia Glemonense zu lesen. B. ordnet und numeriert die 203 Regesten (einige Dokumente bieten zwei oder sogar drei verschiedene Rechtshandlungen, eine Urkunde ist zweimal vorhanden) streng nach chronologischen Gesichtspunkten (aufsteigend von 1255 bis 1731). Ungewöhnlich ist, dass der Bearb. nach der Nummer zunächst Angaben zur Überlieferung anbringt, gefolgt von einem Absatz über diverse kodikologische Aspekte (wie Größe, Erhaltungszustand, Material etc.). Ein weiterer Abschnitt enthält Hinweise zur Rechtshandlung, zur Typologie der Urkunden, vollständige Notarsunterschriften auf Latein und identifiziert die Notare und Tabellionen entsprechend einem Index notariorum Patriae Fori Iulii (S. 23 Anm. 2). Ein nur selten vorhandener vierter Absatz enthält hauptsächlich Angaben zu Drucken und Regesten (bspw. Nr. 16–18, 27, 31, 55, 57, 62, 65, 67, 78, 84, 90, 93f., 101, 107, 117, 121, 136, etc.), wobei B. einen Verweis auf seinen eigenen Aufsatz, in dessen Anhang er die Regesten Lirutis ediert hat, im Einzelnen wohl für überflüssig hält (vgl. im zweiten Band der Reihe, S. 100–137). Erst dann folgen die Datierung und Ortsangabe sowie ein in italienischer Sprache verfasstes Regest, das inhaltlich den Regeln eines Vollregests folgt, jedoch nur selten die im Original stehenden lateinischen Phrasen und Eigennamen wiedergibt. Einige Urkunden ergänzt B. um eine italienische Übersetzung des Urkundentexts (z. B. Nr. 1, 137, 144), um sie einem breiteren Publikum zugänglich zu machen. Abgeschlossen wird der Band durch eine Zusammenstellung der Vorsteher sowie der Lektoren des Konvents, einen chronologischen Index der Regesten, Abzeichnungen einiger Notariatssignete (wohl aus dem bereits erwähnten Index) sowie ein vereinheitlichtes Namenregister.
K. G.