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Divination, Magie und Zukunftsschau. Quellen von der Spätantike bis ins 15. Jahrhundert / Divinatio, ars magica, providentia. Fontes ab antiquitate posteriore usque ad saeculum XV, hg. von Klaus Herbers / Hans-Christian Lehner (Ausgewählte Quellen zur Geschichte des MA. Freiherr-vom-Stein-Gedächtnisausgabe 54) Darmstadt 2023, wbg Academic, 287 S. ISBN 978-3-534-27416-1, EUR 99. – Diese Anthologie lateinischer Quellen bzw. Quellenauszüge zum Thema „Zukunftsdeutung im MA“ besteht aus einer das – angeblich „neue“ – Forschungsfeld und die Quellenauswahl erläuternden Einleitung mit reichhaltiger Bibliographie, dem Hauptteil mit „Biogrammen“ der berücksichtigten Autoren und den präsentierten, annotierten Texten auf – ohne die parallelen deutschen Übersetzungen – knapp über 50 Druckseiten sowie einem mehrteiligen Anhang, bei dem allein 30 Seiten auf ein „Schlagwortverzeichnis (Prognostik, Wahrsagung, Magie)“ entfallen. Vertreten sind insgesamt 20 Autoren in chronologischer Reihung, unterteilt in vier Blöcke mit disparaten Überschriften. Ausgerechnet das quellenreiche Spät-MA wurde stiefmütterlich behandelt. So ist mit Tertullian sogar das 2. Jh., das 14. Jh. indes nur mit drei Texten vertreten, das 15. gar lediglich mit einem Traktat aus dem Jahr 1405. Die Quellen lassen sich zahlreichen Gattungen zuordnen, aber historiographische Zeugnisse wurden mit der fragwürdigen Begründung ausgeblendet, nötige Kontextualisierungen wären zu aufwendig gewesen. Aus welchem Grund der Band trotz seines hohen Preises so schmal ausgefallen ist, muss offenbleiben. Auf das erwähnte Glossar hätte zugunsten einer Aufnahme weiterer Quellen durchaus verzichtet werden können. Warum andererseits etwa ein Abschnitt aus der Vita S. Hilarionis (in der Überschrift steht „Hilaronis“) über ein Pferderennen und einen Zauberer Berücksichtigung fand, dürfte sich nicht nur der Rez. fragen. In der vorliegenden Form kann der vollmundigen Verlagswerbung, der Band stelle ein „absolutes Desiderat“ dar und warte „mit einer bestechenden Zusammenstellung“ der Quellen auf, nicht zugestimmt werden. Abschließend noch die Hinweise, dass mehrere Kurztitel in der ausführlichen Bibliographie fehlen und dass Augustinus in der Tat „jenen Mann“, von dem in De civitate Dei c. 5,7 die Rede ist, im vorhergehenden Kapitel 6 „nicht eingeführt“ hat (so S. 71 Anm. 21), dafür aber sehr wohl im Kapitel 5!

Gerd Mentgen