Johannes Götz, Die Domkapitel von Kurland und Riga. Ein Beitrag zum Inkorporationsbegriff im Deutschen Orden, Zs. für Ostmitteleuropa-Forschung 72 (2023) S. 325–376, lenkt seine Aufmerksamkeit auf die Domkapitel der vom Deutschen Orden beherrschten Länder. Fünf von acht Kapiteln in den Kirchenprovinzen des Reichs richteten sich nach dem Regelwerk des Ordens, was aber nicht mit einer „Inkorporation“ im kanonischen Sinn gleichzusetzen ist. Daher konzentriert sich G. auf die Beziehungen zwischen den Kapiteln und dem Orden und kann nachweisen, dass sich die geistlichen Institutionen in Livland eine gewisse Freiheit bewahren konnten. Für die Domkapitel in Kurland und Riga stellt er fest, dass dort fast keine belegbaren institutionellen Bindungen zum Orden bestanden, nicht einmal durch Visitationen, und dass die Pflichten der Kanoniker gegenüber dem Orden eher gering waren. Abschließend empfiehlt er, den Begriff Inkorporation zu vermeiden.
Martin Wihoda