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Andrea Stieldorf, Pragmatische Schriftlichkeit in einem Frauenkonvent. Vilich und seine frühen Herrscherurkunden im Mittelalter. Mit einem Exkurs zur Datierung der Vita Adelheidis abbatissae Vilicensis, Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein 226 (2023) S. 63–93, nimmt die ältesten Herrscherurkunden, die zum Vilicher Urkundenbestand gehörten, in den Blick. Zuerst stellt sie D O I. 59 vor, das dem Gründerehepaar Megingoz und Gerberga 944 die Restitution eines Guts samt Zubehör bestätigte. 987 erkannte Kaiser Otto III. dem frisch gegründeten Konvent die Immunität, das Äbtissinnen- und Vogtwahlrecht sowie die Gleichstellung mit anderen königsnahen Konventen zu (D O III. 32). Diese Urkunde wiederum ließ sich Äbtissin Adelheid 1003 durch Heinrich II. (D H II. 40, nur als Transsumpt in einer Urkunde Adolfs von Nassau von 1292 erhalten) ohne Änderungen bestätigen. Die Urkunden spielen auch in der Vita Adelheids eine Rolle, die die Vf. entgegen der üblichen Datierung (1056/57) nach 1065 ansetzt, als Erzbischof Anno II. von Köln Vilich von Kaiser Heinrich IV. erhalten hatte. Das Diplom von 987 wurde zweimal abgeschrieben und auch mit einem Siegelabdruck des Originals versehen. Auch später noch bemühte man sich in Vilich, die alten Urkunden durch die amtierenden Herrscher bestätigen zu lassen, da sie eine besondere Relevanz für die rechtliche Absicherung des Konvents hatten.

D. T.