Brevia communia et de curia saec. XV, Sixtus IV (1471–1484), adlaboravit Sergius Pagano (Collectanea Archivi Vaticani 120) Città del Vaticano 2022, Archivio Apostolico Vaticano, XX u. 1034 S., Abb., ISBN 978-88-98638-22-2, EUR 30. – Brevia communia et de curia saec. XV, Innocentius VIII (1484–1492) – Alexander VI (1492–1503), adlaboravit Sergius Pagano (Collectanea Archivi Vaticani 122) Città del Vaticano 2023, Archivio Apostolico Vaticano, XX u. 1158 S. in 2 Teilbden., Abb., ISBN 978-88-98638-24-6, EUR 45. – Et per breve S. V. – dieser in den Suppliken häufige Vermerk weist auf die wachsende Beliebtheit des Breve in der päpstlichen Verwaltung und bei den Empfängern hin. Für das 15. Jh. sind – sehr lückenhaft – erste Register dieser Schriften erhalten, die P., Präfekt des Archivio Apostolico Vaticano (AAV), in einer mehrbändigen Ausgabe in Regestenform der Forschung zugänglich macht. Zur historischen Entwicklung, dem Geschäftsgang, den erhaltenen Registern und den formalen Kriterien sei auf das ausführliche Vorwort im Band zu Paul II. (siehe oben S. 237f.) verwiesen. Für den langen Pontifikat von Sixtus IV. sind fünf Registerbände erhalten (AAV, Arm. XXXIX 13 u. 14, Archivio di Stato di Roma, Collezione acquisti e doni 26/1 u. 27/1 sowie Veroli, Bibl. Giovardiana, m. 14; vgl. die ausführliche Beschreibung S. VII–XVI), die insgesamt den Zeitraum von 28 Monaten abdecken. Die 4268 Einträge (S. 3–850), die von vereinzelten Ausnahmen und Angelegenheiten der Apostolischen Kammer abgesehen alle auf Minuten des secretarius Leonardo Griffi basieren, sind streng chronologisch angeordnet und gemäß den im Vorgängerband angewandten formalen Kriterien aufgebaut; im Fall eines breve supplicatione introclusa (der Anteil schwankt zwischen 10 % und 25 %) werden alle personen-, orts- und institutionsbezogenen Informationen der Supplik ins Regest des Breve integriert. Mit den Daten aus den Brevenregistern Sixtus’ IV. können immerhin in 15 Fällen Lemmata in der Hierarchia catholica (Eubel) korrigiert oder ergänzt werden (S. XVI–XX). Das umfangreiche (fast 200 Seiten) Register der Personen-, Orts- und Institutionennamen (S. 855–1034) ermöglicht bei entsprechenden Fragestellungen einen bequemen Einstieg. Leider wurde auf Querverweise (z.B. zusätzlicher Eintrag eines Klerikers unter der zugehörigen Diözese) verzichtet. Im Doppelband zu den Pontifikaten Innocenz’ VIII. und Alexanders VI. werden 3091 bzw. 1304 Registereinträge präsentiert. Die drei Registerbände zu Innocenz VIII. (AAV, Arm. XXXIX 20 u. 21, Dataria Ap., Brev. Lat. 1; vgl. die Beschreibung Bd. 1 S. VII–XVIII; Regesten S. 3–656) fallen in den Zeitraum von insgesamt 18 Monaten, die Anzahl der secretarii (weit über 20) und der Anteil der brevia supplicatione introclusa (zwischen 30 % und 50 %) steigen gegenüber dem Vorgängerpontifikat bedeutend. Diese Entwicklung scheint sich unter Alexander VI., aus dessen Pontifikat freilich nur ein einziges Brevenregister (AAV, Dataria Ap., Brev. Lat. 2) für den Zeitraum vom 6. November 1492 bis zum 31. Juli 1493 (mit bedeutenden zeitlichen Lücken) erhalten ist (vgl. Bd. 1 S. XVIII–XX, Regesten Bd. 2 S. 657–932), fortzusetzen. Interessanterweise fand in diesem ersten Pontifikatsjahr offenbar kein Wechsel bei den secretarii statt. Das umfangreiche Register zu beiden Pontifikaten (Bd. 2 S. 937–1158) ist nach dem Muster des vorhergehenden Bandes aufgebaut. In allen Bänden geben ausgewählte Abbildungen von guter Qualität einen Eindruck von den Originalregistern. Das Gesamtwerk bietet mit knapp 10.000 Registereinträgen und einer vielfachen Anzahl von Personen, Orten und kirchlichen Institutionen reiches Material für weitere Forschungen. Da der Ausgangspunkt mit den Breven auf einer Gattung päpstlichen Verwaltungsschrifttums liegt und der gesamte orbis Christianus erfasst wird, können die Beschränkungen von national (Repertorium Germanicum) oder institutionell (Bullarium Franciscanum) definierten Vergleichsprojekten überwunden werden. Der Forschung bietet sich die Möglichkeit, sich mit der Romnähe oder Romferne aller römisch-katholischen Gebiete vergleichend zu beschäftigen. Auch wenn die Brevenregister für diese Jahrhunderte nur sehr lückenhaft erhalten sind (von den ca. 40 Jahren von 1464 bis 1503 werden ca. 13 Jahre abgedeckt), lässt die Ausgabe wichtige Rückschlüsse zur Entwicklung der Geschäftsgänge an der Kurie zu: Das (auch für die Empfänger) kostengünstige breve entwickelte sich zunehmend vom internen Verwaltungsschrifttum hin zum zumindest teilweisen Ersatz von bulla und littera. Dass diese Form für die wachsende Anzahl von Übertragungen von Streitsachen (commissiones) besonders gut geeignet war, da der Streitfall bereits in der beigefügten Supplik ausführlich geschildert wurde, liegt auf der Hand. Aber auch für Gnadenerweise, z.B. wenn der Petent nicht sonderlich zahlungskräftig war, konnte dieser Typ Anwendung finden. Die (sehr gut verständlichen) lateinischen Regesten werden den Kreis der Benutzer vielleicht einschränken, die Sprachwahl ist aber der Vorlage und dem internationalen Charakter der Betreffe geschuldet. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Regesten der Brevenregister in Zukunft zweifelsohne zu einem unverzichtbaren Hilfsmittel für Forschungen zur päpstlichen Verwaltung im 15. Jh. werden und angesichts des reichen Materials auch die lokalgeschichtlichen Studien entscheidend voranbringen können.
Thomas Hofmann
(Rezensiert von: Thomas Hofmann)