Christina Abel, Nur mit Papier, Feder und Wachs. Die Juristen Kaiser Heinrichs VII. in Italien zwischen Rechtspraxis und Politikberatung, ZHF 49 (2022) S. 619–663, rückt das vom Hofrichter Heinrichs VII., Milanzo, verfasste sogenannte Consilium iudicis aulae imperialis super rebellibus (MGH Const. 4,2, Nr. 981, S. 1015–1017) aus dem Jahr 1313 in den Mittelpunkt, um daran „die Aufgaben und Handlungsspielräume der Rechtsgelehrten in der Umgebung Heinrichs VII. näher zu betrachten“ (S. 620). Zuerst stellt die Vf. aber anhand von Kurzbiographien verschiedene iudices vor, die im Dienst Heinrichs VII. standen. Diese waren nicht nur Rechtsgelehrte, sondern auch politische Akteure. Hauptziele des Consilium von Milanzo waren es, zum einen dem Kaiser darzulegen, wie man Venedig zu einem Teil des Reichs machen und Padua zur Kapitulation zwingen könne. Zum anderen sollten Prozesse gegen rebellische Städte der Romagna, vor allem Bologna, die Heimatstadt Milanzos, angestrengt werden. Milanzos Pläne wurden danach auch teilweise angegangen; der frühe Tod Heinrichs VII. noch im August 1313 verhinderte aber weitergehende Auswirkungen.
D. T.