Oliver Schipp, Kolonen im Vandalenreich (429–533), Millennium 19 (2022) S. 35–88, beschäftigt sich in einer ausführlichen Studie mit dem Kolonat in Nordafrika und rückt dabei die entsprechenden Bestimmungen in den Kaiserkonstitutionen in den Mittelpunkt, wobei er betont, dass „immer die Aktualität und Effektivität einer bestimmten Konstitution geprüft werden“ muss (S. 37). Sch. legt den Fokus auf jene Konstitutionen, bei denen man davon ausgehen kann, dass sie in Nordafrika rezipiert werden konnten und zugänglich waren. Er geht systematisch verschiedene Rechtsbereiche durch, in denen Regelungen für die Kolonen getroffen wurden, und zwar zuerst für die Zeit vor der vandalischen Eroberung Nordafrikas. Anschließend nimmt er Augustinus und Viktor von Vita in den Blick, die beide „zur Zeit des voll entwickelten Kolonats in Nordafrika“ lebten (S. 55). Als letzte Quelle behandelt er die sogenannten Tablettes Albertini, die Rechtsgeschäfte der Jahre 493–496 urkundlich dokumentieren. Die Vandalen zeigten insgesamt kaum Interesse, die römische Kolonengesetzgebung zu befolgen oder gar zu reformieren.
D. T.
(Rezensiert von: Dominik Trump)