Sebastian Scholz, Römisches Recht und kirchliches Recht. Rechtspluralismus und Multinormativität im merowingischen Frankenreich, ZRG Rom. 139 (2022) S. 363–376, plädiert dafür, dass Multinormativität der geeignetere Begriff sei, um die für das frühe MA zu beobachtenden Mechanismen der Normsetzung und -gestaltung zu beschreiben. Auf dem Weg dorthin analysiert der Vf. verschiedene rechtliche Bestimmungen ausgehend von frühma. Formelsammlungen und fragt danach, „wie sich römisches Recht und kirchliches Recht verbanden und zu einer Normerzeugung auf einer nicht normativen, sondern rechtspraktischen Ebene führen konnten“ (S. 364). Konkret untersucht werden die Behandlung von Findelkindern sowie der Meineid im weltlichen und kirchlichen Recht. Der Vf. macht zudem darauf aufmerksam, dass religiöse Vorstellungen Einfluss auf die Rechtspraxis haben konnten.
D. T.
(Rezensiert von: Dominik Trump)