Rainer Jakobi, Zur Verfasserschaft des Edictum Theoderici, ZRG Rom. 139 (2022) S. 359–362, plädiert gegen die Edition Friedrich Bluhmes (MGH LL 5 S. 145–179) für die Lesung des für die Zeit Theoderichs des Großen wichtigen Begriffs der civilitas in c. 73 des Edictum, was auch die ostgotische Herkunft des Rechtsbuchs belege. Des Weiteren sieht er in der Junktur amissione privetur, die in Pithous editio princeps von 1579 in c. 46 steht und durch Bluhme per Konjektur zu amissione mulctetur (nach Cod. Theod. 2,14,1) verändert wurde, einen Hinweis auf die Autorschaft Cassiodors „zumindest“ (S. 361) für c. 46, da die Junktur amissione privari für diesen Autor typisch sei. Abschließend werden verschiedene Fehler der Ausgaben von Bluhme sowie Baviera (und König) aufgelistet.
D. T.
(Rezensiert von: Dominik Trump)