Mehr als Roland? Das Magdeburger Recht zwischen Elbe und Oder im hohen und späten Mittelalter: Rechtstransfer – Rechtslandschaften – Rechtswirklichkeiten, hg. von Sascha Bütow, Redaktion: Holger Schmidt, BDLG 158 (2022) S. 341–507: Die auf eine Tagung des Jahres 2019 in Brandenburg an der Havel zurückgehenden Beiträge verbinden rechts- und landesgeschichtliche Fragestellungen, um nicht zuletzt kommunale Aneignungsprozesse von Rechtswirklichkeiten zu konturieren. Nach einer historisch-forschungsgeschichtlichen Hinführung durch den Hg. (S. 343–353) entwickelt Heiner Lück, Erbrecht und Ehegüterrecht als Materien für eine Profilbestimmung brandenburgischer Stadtrechte? (S. 353–386), eine urbane Typologie und unterscheidet Städte mit sächsisch-brandenburgischem Recht (z.B. Tangermünde) etwa von solchen mit Halbteilungsrecht ohne Heergewäte und Gerade (z.B. Wittstock). – Der Hg., „… mede begiftiget ys van unsern gnedighen heren …“: Überlegungen zum Transfer des Magdeburger Rechts nach Brandenburg und zu seinen Akteuren (S. 387–400), betont besonders die Bedeutung lokaler Kräfte sowie den Prozesscharakter rechtlicher Aneignungsvorgänge. – Joachim Müller, Brandenburg an der Havel. Lokation, Stadtplanung und Rechtstopographie anhand archäologischer und bauhistorischer Quellen (S. 401–454), untersucht, inwiefern sich im Stadtbild Brandenburgs, das als einer der frühesten Orte östlich der Elbe das Magdeburger Stadtrecht rezipierte, Bestimmungen desselben widerspiegeln. – Einen in unterschiedlichen Quellengattungen sich manifestierenden Rechtspluralismus als Wesenszeichen der Saxonia Franciscana erkennt Thomas Ertl, Viele Rechte für ein Ziel: Franziskanische Rechtskulturen im späten Mittelalter (S. 455–471). – Dennis Majewski, Zisterziensische Rechtslandschaften am Beispiel des Klosters Dobrilugk (S. 473–488), hebt das Zusammenspiel zwischen Rechtstraditionen und diversen Akteuren für die Ausprägung lokaler Rechtsräume hervor. – Christina Link, Faszination Stadt(recht). Konzeption, Umsetzung und Rezeption einer Sonderausstellung zum sächsisch-magdeburgischen Recht am Kulturhistorischen Museum Magdeburg (S. 489–507).
Christof Paulus
(Rezensiert von: Christof Paulus)