Brevia communia et de curia saec. XV. Paulus II (1464–1471), adlaboravit Sergius Pagano (Collectanea Archivi Vaticani 116) Città del Vaticano 2021, Archivio Apostolico Vaticano, XXXII u. 267 S., 4 Farbtafeln, ISBN 978-88-98638-18-5, EUR 25. – Es kommt immer wieder einmal vor, dass einzelne Bücher, Urkunden und Akten ihrem Bestand entnommen und nicht wieder zurückgegeben werden. Wenn sie dann verloren gehen, entsteht in der ursprünglichen Serie eine schmerzhafte Lücke. Gelegentlich ist es aber auch umgekehrt: Der eigentliche Bestand geht zugrunde, und nur der unordentlich entnommene Band überlebt. So geschah es dem Codex Vatikanisches Archiv, Armarium 39 Band 12, aus dem letzten Pontifikatsjahr Papst Pauls II. (1470/71). Er kam im 16. Jh. de Guardaroba ins Vatikanische Archiv, wie auf dem Titelblatt angegeben, also aus dem Vorzimmer des Papstes. Ich habe diesen Band vor längerer Zeit im Vatikanischen Archiv selbst benutzt – und ordnungsgemäß zurückgegeben. Die hier anzuzeigende Publikation bietet eine vollständige Edition des Bandes. Er bildet das älteste reguläre Register der päpstlichen Breven, also jener Urkunden, die am Ende des 14. Jh. in der Kanzlei der römischen Obödienz des Schismas aufkamen und sich durch die Besiegelung mit dem Fischerringsiegel auszeichnen (über die Registerfragmente der Zeit vor Paul II. vgl. meinen Aufsatz in QFIAB 57, 1977, vgl. DA 36, 223, und jetzt auch Lexikon der Papstdiplomatik [https://www.geku.uni-passau.de/lehrstuehle-und-professuren/emeriti/histhw/forschung/lexikon-der-papstdiplomatik] Datei 5 s.v. Brevenregister). Die Edition umfasst die 1051 Stücke des Bandes, das letzte vom 23.7.1471, also nur drei Tage vor dem Tod des Papstes, der am 26.7.1471 überraschend im Alter von nur 53 Jahren starb. Ein sorgfältiges Personen- und Ortsregister erschließt sie. Deutsche Angelegenheiten behandeln nur 6 % der Urkunden. Davon sind zwei Drittel das, was man als begleitende Aufforderungen bezeichnen könnte: Der Papst mahnt und bittet weltliche Machthaber, vor allem benachbarte Grafen und Bischöfe, die Durchführung einer Entscheidung, die regulär durch eine Urkunde mit Bleisiegel getroffen wurde, zu unterstützen und zu fördern – ein interessanter Einblick in die wirklichen Verhältnisse, in denen die plenitudo potestatis des Papstes oft nicht ausreichte, um dessen Befehle durchzusetzen. Ein weiteres Fünftel gehört zum diplomatischen Verkehr, besonders betreffend den Reichstag von 1471. Nur fünf Breven haben selbst juristische Bedeutung, so zwei Erlaubnisse, selbst einen Beichtvater zu wählen (Nr. 630, 687), die Umwandlung eines Wallfahrtsgelübdes für einen alten Mann (Nr. 438), die Erlaubnis, eine Wallfahrt nach Jerusalem anzutreten (Nr. 236), und die Erlaubnis für den Bischof von Passau, die eigentlich für die Bekämpfung der böhmischen Ketzer gesammelten Hilfsgelder für die Tilgung der Schulden seines Bistums zu verwenden (Nr. 154). Ein weiteres Breve kommt einer Frau in einer Eheangelegenheit zu Hilfe (Nr. 803). Ferner lobt der Papst Maßnahmen gegen einen Siegelfälscher (Nr. 1046) und weist höflich einen Bestechungsversuch des Trierer Erzbischofs zurück (Nr. 750). Den Landgrafen Ludwig von Hessen mahnt er zu Reue und Buße, weil dieser eine päpstliche Ernennungsurkunde für einen Kleriker in seinem Territorium zerrissen und das Siegel abgeschnitten hat (Nr. 504). Der expedierende Sekretär ist mit ganz wenigen Ausnahmen stets der vertraute secretarius domesticus Pauls II., Leonardo Dati.
Thomas Frenz
(Rezensiert von: Thomas Frenz)