Regesten der Bischöfe und Erzbischöfe von Trier 1,3: Die Trierer Kirche und die Trierer Bischöfe in der ausgehenden Antike und am Beginn des Mittelalters. Bischöfe von der Wende des 4./5. Jahrhunderts bis zum Beginn des 7. Jahrhunderts, bearb. von Hans Hubert Anton / Friedrich Pfeiffer unter Mitarbeit von Sigrun Anton (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 83) Wien / Köln / Weimar 2019, Böhlau, 790 S., ISBN 978-3-412-51527-0, EUR 85. – Die Neubearbeitung der Trierer Bischofsregesten knüpft mit dem nun vorliegenden dritten Teilband vier Jahre nach Erscheinen des ersten Teils (vgl. DA 72, 653) an das dort praktizierte komplexe Bearbeitungsschema an. Vorgelegt werden, wie A. in der Einleitung ausführt, Regesten sui generis, die nicht nur die bloße Faktizität bischöflichen Handelns, sondern auch dessen oftmals viel umfangreicher dokumentierte Rezeption erörtern. Während im ersten Teilband lediglich die Amtszeiten der ersten drei Bischöfe Eucharius, Valerius und Maternus behandelt wurden, hat der vorliegende die 17 Bischöfe von Mauricius bis Sabaudus zum Gegenstand, also den Zeitraum vom Ende des 4. bis zum Beginn des 7. Jh. Der noch ausstehende zweite Teilband dürfte dem Zeitraum von 313 bis 398/99 gelten, doch wird nicht näher begründet, warum dieser vorerst ausgespart blieb; vermutlich aufgrund der Amtszeiten der Bischöfe Maximin und Paulinus, die in Trier besonders präsent sind, für die aber von A. auch schon umfangreiche Ergebnisse publiziert wurden. Die auf den ersten Blick erschlagende Fülle von Belegen und Erörterungen wird tatsächlich in sehr transparenter Form ausgebreitet. Für jeden Bischof wird zunächst eine „Synopse des Quellenbefundes“ vorgelegt, eine Art Kurzvita, die zusammenfassend darstellt, was über Leben und Kult feststellbar ist. Das ist die Quintessenz der sogenannten Regesten, die das Material geordnet nach vier Ebenen ausbreiten: zunächst die zeitgenössischen Nachrichten, dann die späteren Zeugnisse, weiter die Nachrichten über Kult und Verehrung, schließlich die materiellen Überreste. Grundsätzliche Fragen, die damit zusammenhängen, etwa zur liturgischen Überlieferung oder zu den Grabstätten der Bischöfe, werden in der Einleitung besprochen. In den Regesten wird die gesamte ma. Überlieferung, Schriftquellen, Kunstwerke, Realien und Kultbelege, ausgeschöpft. Die Kommentare zu einzelnen Regesten haben manches Mal die Dimensionen von kleinen Aufsätzen oder Miszellen und breiten nicht nur einen gewaltigen Stoff aus, sondern sichten auch einen ausgedehnten Forschungsstand. Das spezifische Konzept dieses Regestenwerks bringt es mit sich, dass weit über die Amtszeiten der behandelten Bischöfe hinaus viele Ergebnisse zur späteren Geschichte des Bistums und seiner geistlichen Institutionen gewonnen werden. Ein kombiniertes Register der Personen, Orte und Sachen erleichtert es, diese aufzufinden. Wie in der Einleitung ausgeführt wird, ist beabsichtigt, diesen ersten Teil der Bischofsregesten bis zur Mitte des 8. Jh. zu führen (S. 55), also von Modoald bis Milo fortzusetzen, was gewiss noch einen weiteren stattlichen Regestenband erforderlich machen wird. Angesichts der anwachsenden Überlieferung wird es sich danach gewiss empfehlen, zur herkömmlichen Darstellungsweise, wie etwa bei den Kölner oder Passauer Bischofsregesten praktiziert, überzugehen. Für die verwickelten Überlieferungsverhältnisse der Trierer Frühzeit hat A. jedoch eine Lösung gefunden, die auch für die Bearbeitung anderer spätantik-frühma. Bistümer interessant sein dürfte.
Enno Bünz
(Rezensiert von: Enno Bünz)