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Digitale Vorab-Veröffentlichung der Rezension aus DA 79,2 (2023) *.

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Die Gesetzgebung der Cauliten im 13. Jahrhundert. Ausgewählte Zeugnisse ihrer Verfassung. Edition und Übersetzung, hg. von Jörg Sonntag unter Mitwirkung von Thomas A. Ziegler (Klöster als Innovationslabore 10) Regensburg 2022, Schnell & Steiner, 352 S., Abb., ISBN 978-3-7954-3731-2, EUR 39,95. – Die Cauliten sind ein von der historischen Forschung in Deutschland bisher kaum beachteter, sehr eigener Mönchsorden, der 1764 im Zisterzienserorden aufgegangen ist. Um 1193 fasste ein gewisser Guido aus der Kartause Lugny einige Einsiedler, die im Val-des-Choux (Vallis Caulium) ansässig waren, zu einem Konvent zusammen. Das „Tal der Krautköpfe“ lag in einem Waldgebiet nahe Châtillon-sur-Seine und gehörte Herzog Odo von Burgund, der die Gründung intensiv förderte. Guido verordnete den Mönchen eine Lebensweise zwischen Eremiten- und Zönobitentum in strenger Askese und Klausur. 1205 bestätigte Papst Innocenz III. die Gebräuche der neuen Gründung und leitete damit die Bildung des Ordens ein, der 1224 bereits zehn Klöster zählte. Im Zuge der weiteren Institutionalisierung unter dem Großprior Humbert, Guidos Nachfolger und zweite Gründergestalt der Cauliten, wurde um 1220 die Benediktsregel eingeführt. Der Orden breitete sich bis Ende des 13. Jh. vornehmlich in Frankreich aus, drei Klöster lagen in Schottland, eines im Bistum Lüttich. Die Verfassung des mit 21 Prioraten kleinen Verbands sah vor, dass Mönche und Konversen gemeinsam und gleichberechtigt in Konventen zu höchstens 13 Mönchen und sieben Konversen lebten. Die Mönche nutzten für Lesung und persönliches Gebet eigene Zellen, verbunden mit einem Gärtchen zur Selbstversorgung, teilten aber Dormitorium und Refektorium mit den Konversen. Der Band enthält die grundlegenden normativen Texte des Ordens, nämlich seine Konstitutionen, die Ordnung der Konversen und die Generalkapitelsstatuten bis zum Ende des 13. Jh. Nicht ediert wurde die Ordnung der Liturgie, da sie größtenteils auf die zisterziensischen Ecclesiastica officia zurückgeht. In der Einleitung bietet S. zunächst eine umfassende Darstellung der historischen Entwicklung des Ordens, gefolgt von einem Kapitel zur Gesetzgebung der Cauliten in vergleichender Perspektive und einem weiteren zur Edition. Diese beruht auf drei Textzeugen, nämlich zwei Hss. und einem Druck in Martène / Durands Thesaurus novus anecdotorum von 1717, welcher ein inzwischen verschollenes Manuskript aus Val-des-Choux transkribiert. S. entschied sich für eine „verschränkte Edition“ (S. 83) aus allen drei lateinischen Textzeugen, da keiner als Leiths. verwendet werden kann. Über seine editorischen Entscheidungen gibt er jeweils im kritischen Apparat Rechenschaft. Für die universitäre Lehre sehr vorteilhaft ist, dass er daneben auch eine deutsche Übersetzung aller Texte bietet. Das Buch wird durch Indices der Sachen, Quellen, Personen- und Ortsnamen gut erschlossen. Es möge zur weiteren wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit den Cauliten anregen.

Anja Ostrowitzki

(Rezensiert von: Anja Ostrowitzki)