Iberia Pontificia sive Repertorium privilegiorum et litterarum a Romanis pontificibus ante annum MCLXXXXVIII Hispaniae et Portugalliae ecclesiis monasteriis civitatibus singulisque personis concessorum, vol. 6: Provincia Tarraconensis. Dioeceses Pampilonensis, Calagurritana, Tirasonensis, congesserunt Franco Engel / Thomas Czerner / Daniel Berger (Regesta Pontificum Romanorum. Ib. Pont. 6) Göttingen 2022, Vandenhoeck & Ruprecht, XXXVII u. 330 S. ISBN 978-3-525-31739-6, EUR 100. – Die wissenschaftliche Erfassung der päpstlichen Briefe und Urkunden für iberische Personen und Institutionen im Rahmen des Akademievorhabens Regesta Pontificum Romanorum schreitet erfreulicherweise schnell voran. Nach der Veröffentlichung der Pontificia-Bände zu den Bistümern Burgos (2012, vgl. DA 68, 625), León (2013, vgl. DA 70, 229f.), Palencia (2015, vgl. DA 71, 661), Ávila, Salamanca, Coria, Ciudad Rodrigo, Plasencia (2016, vgl. DA 72, 653f.), Oviedo, Astorga (2019, vgl. DA 77, 206f.) liegt mit dem Band zu den Diözesen Calahorra, Tarazona und Pamplona ein weiteres zentrales Hilfsmittel zur Erforschung der Beziehungen zwischen dem Papsttum und der Iberischen Halbinsel vor. Das Werk ist gemäß dem herkömmlichen Prinzip strukturiert und gibt Auskunft über 308 päpstliche Kommunikationsakte mit Akteuren in den spanischen Bistümern. Diese Kontakte sind entweder nachgewiesen oder können zumindest anhand von Erwähnungen in anderen Zeugnissen angenommen werden. Insgesamt wurden 23 Institutionen sowie vereinzelte Kleriker und Laien als Empfänger von Papstbriefen und -urkunden identifiziert. Es sind 125 Deperdita und nicht weniger als elf Spuria verzeichnet. Ein Großteil der Kommunikation – es geht um 114 Regesten – erfolgte über Handlungen von Papstlegaten, vor allem im frühen und späten 12. Jh. Besonders bemerkenswert ist die hohe Zahl an Handlungen von Päpsten und Legaten, die bisher in Repertorien und Regestenwerken nicht verzeichnet waren. Insgesamt werden 189 bisher unbekannte oder schwer zugängliche Interaktionen erwähnt. Die ersten Kontakte zwischen den Päpsten und Personen bzw. Institutionen aus den Bistümern Pamplona, Calahorra und Tarazona lassen sich auf das späte 11. oder frühe 12. Jh. zurückdatieren. Die Diözese Pamplona wurde erstmals auf dem III. Konzil von Toledo (589) erwähnt. Allerdings sind für das frühe MA nur vereinzelte Zeugnisse über die Tätigkeit ihrer Bischöfe vorhanden, und es scheint keine Beziehungen zu den Inhabern des päpstlichen Stuhls gegeben zu haben. Im frühen 11. Jh. war das Kloster San Salvador de Leire eine bedeutende Institution, und mehrere Ordinarien von Pamplona waren zuvor Mönche oder Äbte des Salvatorklosters. Die ältesten Papsturkunden für Empfänger in Navarra sind an die Bischofskirche und das Kloster Leire gerichtet. Urban II. und Paschalis II. stellten die ersten Privilegien für den Bischof Petrus von Pamplona (1096) und den Abt Raimund von Leire (1100) aus. Letztere Urkunde ist übrigens das älteste im Original erhaltene Papstdokument für eines der drei behandelten Bistümer. Das Bistum Calahorra, das 711 von den Arabern erobert und 1045 durch König García Sanchez III. von Navarra wieder eingerichtet wurde, erhielt 1109 sein ältestes Papstprivileg von Paschalis II. In Bezug auf das Bistum Tarazona gibt es aufgrund der arabischen Eroberung vergleichsweise wenig Überlieferung. Ein amtierender Bischof ist erst 1119 urkundlich belegt. Vor dem 13. Jh. sind keine Papstprivilegien im engeren Sinne für dieses Bistum bekannt. Ein häufiges Thema der Kommunikation zwischen den Päpsten und Akteuren aus den Bistümern Pamplona, Calahorra und Tarazona waren die Grenzen von Diözesen und untergeordneten Institutionen sowie die metropolitanen Zuständigkeiten. Alexander III. wurde beispielsweise 1160 in eine doppelte Bischofswahl in Pamplona eingeschaltet, bei der ein Prätendent vom Erzbischof von Toledo und der andere vom Erzbischof von Tarragona geweiht worden war. Die Frage der Exemtion des Klosters Leire vom Bischof von Pamplona wurde in der zweiten Hälfte des 12. Jh. vor mehreren Päpsten und Papstlegaten intensiv diskutiert, bis sich schließlich der Bischof durchsetzte und Bestätigungen von Clemens III. und Cölestin III. erhielt. Ein weiteres Merkmal der Beziehung zwischen dem Papsttum und den kirchlichen Institutionen in Navarra ist der häufige Einsatz von Legaten zur Klärung und Beilegung von Streitigkeiten, wobei viele dieser Beauftragten lokale Prälaten waren und keine römischen Kardinäle. Es bleibt festzuhalten, dass der Band ein unersetzliches Hilfsmittel zur Erforschung der Beziehungen zwischen den Bistümern Pamplona, Calahorra und Tarazona und dem apostolischen Stuhl darstellt. Die große Zahl von bisher unbekannten Interaktionsakten und die Fülle an Details und Informationen machen ihn zu einer verdienstvollen Arbeit.
Étienne Doublier
(Rezensiert von: Étienne Doublier)