Hans-Otto Gaethke, Nimium impar coniugium (Eine allzu ungleiche Eheverbindung). Die Eheschließung Herzog Bolesławs III. von Polen mit der Grafentochter Salome von Berg in Schwaben. Beiträge zu Herkunft, Genealogie, verwandtschaftlichen Verhältnissen und zur politisch-herrschaftlichen Bedeutung der Grafen von Berg in Schwaben im 11. und 12. Jahrhundert (Studien zur Geschichtsforschung des Mittelalters 43) Hamburg 2022, Verlag Dr. Kovač, 676 S., Abb., ISBN 978-3-339-13244-4, EUR 149,80. – Hinter dem barocken Titel (das lateinische Zitat stammt aus der Klosterchronik des 1691 gestorbenen Zwiefaltener Abts Arsenius Sulger) verbirgt sich eine gründliche Spurensuche zur Leitfrage, warum 1113/14 die im Titel genannte Ehe geschlossen wurde. Da G. bei seiner Quellen- und Literatursichtung bis hinauf ins 18. Jh. keine klaren Anhaltspunkte entdeckt, nähert er sich seiner Themenstellung gleichsam konzentrisch, stellt die Beziehungen zwischen Reich, Polen, Böhmen und Mähren im frühen 12. Jh. dar, kommt zu einem terminus ante quem (1115) für die Hochzeiten der Schwestern Richenza (mit Herzog Vladislav I. von Böhmen), Salome (mit Bolesław) und Sophia (mit Herzog Otto II. von Mähren), breitet auf mehreren hundert Seiten die genealogisch im 11. Jh. kaum fassbaren, im 12. Jh. aufsteigenden „Parvenu-Grafen“, ihre Verwandtschaftsnetze und schwäbischen Machträume rund um den namengebenden, westlich der Iller und südlich der Donau gelegenen Zentralort (heute zu Ehingen/Baden-Württemberg) aus, ehe als Antwort auf die Leitfrage eine Stabilisierung der nun noch enger verwandtschaftlich verbundenen Herzöge von Mähren, Böhmen und Polen sowie ein Brückenschlag Bolesławs ins Reich, v.a. nach Oberschwaben, und politisch zu den Salierkaisern, vorgebracht wird. Den Wert des umsichtig aus den (fast immer) maßgeblichen Editionen arbeitenden Bands wird man vor allem in seiner Erhellung der Geschichte des Berger Grafengeschlechts, aus dem zu Ende des 12. Jh. immerhin drei bayerische Bischöfe hervorgingen, sowie in zahlreichen lokalgeschichtlich interessanten Beobachtungen, ob zu den ostschwäbischen Stiften Wettenhausen, Ursberg, Roggenburg, Edelstetten oder den Herren von Ursin-Ronsberg, Eberstall, Steußlingen, Gundelfingen und Justingen sehen dürfen. Hier hätte ein zuverlässiges Register gewiss die Nutzbarkeit erhöht.
Christof Paulus
(Rezensiert von: Christof Paulus)