Christian Grasso, Le „lettere di elezione“ pontificie nei Registri Vaticani (1198–1243), Bullettino dell’Istituto storico italiano per il medio evo 124 (2022) S. 1–51, geht aus von Boncompagno da Signa († nach 1240), der in seinem 1215 veröffentlichten, Boncompagnus bzw. Rhetorica antiqua genannten Hauptwerk den Typus der „lettere di elezione“ zuerst vorstellte. Diese Wahlanzeigen oder besser Wahlmitteilungen der Päpste Innocenz III., Honorius III., Gregor IX. und Innocenz IV. werden dann im Anschluss analysiert. Die Wahlmitteilung Ineffabilis sapientia Conditoris Innocenz’ III. sei die erste derart systematisch aufgebaute und ausformulierte päpstliche Wahlmitteilung, die dann von nachfolgenden Päpsten in ihrer Struktur übernommen wurde. Zuvor hatte es natürlich auch päpstliche Wahlmitteilungen gegeben, diese seien jedoch nicht in derart strikter Form aufgebaut und ausformuliert und auch nicht stilbildend gewesen. Innocenz III. habe als erster sein päpstliches Briefregister mit seiner Wahlmitteilung eröffnen lassen, was die folgenden Päpste dann ebenfalls so handhabten. Allerdings sind Angaben über die vorausgehende Zeit sehr unsicher, denn die Überlieferung der päpstlichen Register setzt erst mit dem Pontifikatsbeginn Innocenz’ III. 1198 annähernd lückenlos ein.
H. Z.
(Rezensiert von: Horst Zimmerhackl)