Marco Cristini, Knives and Sleeping Monks: Benedict’s Rule and Self-Defence in Sixth-Century Italy, Rev. Ben. 132 (2022) S. 5–13, stößt sich an der Bestimmung der Benediktsregel (c. 22,5), nach der die Mönche nicht mit ihren Messern gegürtet ins Bett gehen sollen, das heißt, er findet den Besitz von Messern bei ansonsten besitzlos Lebenden erklärungsbedürftig und vermutet, dass es sich um Waffen handelte, die in den unruhigen Zeiten zur Selbstverteidigung notwendig erschienen. Dass ein banales Allzweckmesser damals einen lebensnotwendigen Alltagsgegenstand dargestellt haben könnte, ähnlich wie die in c. 55,19 der Regel in einer Reihe damit genannten Nadeln und Griffel, liegt ihm offenbar eher fern.
V. L.
(Rezensiert von: Veronika Lukas)