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Digitale Vorab-Veröffentlichung der Rezension aus DA 79,1 (2023) *.

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Gail Schunk, Butzbachs Weg zum Stadtrecht, Archiv für hessische Geschichte und Altertumskunde 80 (2022) S. 35–60, stellt zunächst die Verteilung des Münzenberger Erbes nach dem Tod Ulrichs II. von Hagen-Münzenberg hauptsächlich in Bezug auf die Falkensteiner vor; erst spät weist sie darauf hin, dass Butzbach anfangs dem Besitz der Hanauer zugesprochen wurde (wohl bis nach 1308). In einem zweiten Abschnitt stellt Sch. verschiedene Details wie den Bau einer Turmburg (Mitte des 13. Jh.), urkundlich nachweisbare steuerliche Abgaben (1. Hälfte des 14. Jh.), Butzbacher Familien (13.–15. Jh.) oder ma. Bebauung zusammen, aus denen sie den Weg Butzbachs zum Stadtrecht ableitet, ohne auch nur einmal die Stadtrechtsverleihung Ludwigs des Bayern von 1321 (vgl. Reg. Imp. 7,12 S. 42f. Nr. 57) zu erwähnen.

K. G.

(Rezensiert von: Katharina Gutermuth)