J. Friedrich Battenberg, Bensheim und die Stadtrechtsurkunde vom 16. April 1320. Überlegungen zur frühen städtischen Entwicklung einer kurmainzischen Siedlung an der Bergstraße, Archiv für hessische Geschichte und Altertumskunde 78 (2020) S. 79–98, bespricht ein Mandat des Mainzer Erzbischofs Peter von Aspelt, das lange Zeit in der Forschung als Verleihung von Stadtrechten an Bensheim interpretiert wurde. B. zufolge handelt es sich allerdings vielmehr um eine „Anweisung“ an die Verantwortlichen in Bensheim (prudentes viri, scabini, consules, cives), Rechte und Freiheiten, derer sich andere Städte des Reichs erfreuten, auch in Bensheim und den anderen Bürgerschaften und befestigten Orten im Gebiet der Mainzer Kirche anzuwenden. Dies soll vor allem der bereits vor 1320 bestehenden städtischen Struktur Bensheims geschuldet sein, politisch motiviert und legitimiert durch die notwendige Absicherung der Loyalität des Mainzer Erzbischofs seitens Ludwig des Bayerns.
K. G.
(Rezensiert von: Katharina Gutermuth)